#BDZ und #dbb: #EKR20 - Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen - Reduzierung der Arbeitszeit steht noch aus
Obschon der #BMI die Corona-Sonderzahlung umgehend mit der Eilgesetzgebung für die Bundesbeamten anstößt - Dank und Respekt hierfür - steht die Reduzierung der Arbeitszeit auf. Die Angleichung für den Tarifbereich Ost im TvÖD wurde vereinbart, insofern ist zwingen die Arbeitszeit der Bundesbeamten auf 39 Stunden zurückzuführen. Die #EKR20 ist erst nach Abschluss aller Verhandlungen mit Ergebnissen beendet...
Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die
Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag
„Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt.
Dieser sieht Sonderzahlungen in
Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für
mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor.
Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat bereits einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15.
Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte eine Corona-Sonderzahlung in folgender Höhe:
- Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 600 Euro.
- Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 400 Euro
- Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro
Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßte den Eilgesetzentwurf: „Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir mit dem Gesetzentwurf einen erheblichen Schritt nähergekommen. Bundesinnenminister hat Wort gehalten und alles getan, um die von dbb und BDZ eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen. Die Einkommensrunde ist für uns jedoch erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte erfolgt ist und hierbei insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind.“
Insondere die Anpassung der Arbeitszeit auf #39Stunden für #Bundesbeamte steht noch aus...
(für die Bemerkung: Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen)
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