Mittwoch, 28. Oktober 2020

BDZ: Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen - Übertragung auf Bundesbeamte - Reduzierung der Arbeitszeit

BDZ: Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt die Tarifeinigung und fordert die systemgleiche Übertragung auf die Bundesbeamten - und die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden:

"Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen

Am 25. Oktober haben die Tarifvertragsparteien in der Einkommensrunde 2020 eine Einigung erzielt. Nachdem die Arbeitgeberseite in den ersten beiden Verhandlungsrunden keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt und eine Nullrunde mit langer Laufzeit verlangt hatte, konnte in der dritten Runde Schritt für Schritt und Thema für Thema ein Kompromiss erzielt werden.

Der BDZ Bundesvorsitzende begrüßte das Verhandlungsergebnis als einen unter den derzeitigen Bedingungen respektablen Abschluss, der Geleistetes anerkennt und hilft, den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen, ohne dabei zu ignorieren, dass die Pandemie die wirtschaftlichen Möglichkeiten in unserem Land aktuell nachhaltig beeinflusst.

Er dankte dem dbb Bundesvorsitzenden Uli Silberbach, der als Verhandlungsführer für den dbb die langwierigen und schwierigen Verhandlungen zu einem tragbaren Kompromiss geführt hat.

Der Dank gilt aber auch Adelheid Tegeler, die an der Verhandlungskommission als BTK-Mitglied teilgenommen hat sowie den BDZ-Mitgliedern, die durch ihre starke Präsenz bei den Demonstrationen, insbesondere am 24. September in Berlin, maßgeblich dazu beigetragen haben, die Blockadehaltung der Arbeitgeberseite aufzulösen.

Das Einigungspapier von dbb, Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sieht insbesondere folgende Punkte vor:

Entgelt

Lineare Entgelterhöhung

Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • ab dem 1. April2022 um weitere 1,8 Prozent

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD werden wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2021 um 25 Euro
  • ab dem 1. April2022 um weitere 25 Euro

Es wurde eine Laufzeit von 28 Monaten bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart.

Corona-Sonderzahlung

Beschäftigte des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020. Diese beträgt

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 8 600 Euro,
  • in den Entgeltgruppen 9a bis 12 400 Euro und
  • in den Entgeltgruppen 13 bis 15 300 Euro brutto.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Für Auszubildende im Bereich des Bundes beträgt die Zahlung 200 Euro.

Die Zahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und in dem Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt (beziehungsweise Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Krankengeld nach § 45 SGB V, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld) bestand.

Bei der Zahlung handelt es sich um eine Beihilfe beziehungsweise Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise, die in einer Höhe bis 1.500 Euro steuer-und sozialversicherungsfrei sind.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der hier vereinbarten Corona-Sonderzahlung hängt davon ab, inwieweit der Freibetrag von 1.500 Euro individuell bereits ausgeschöpft wurde.

Konsequenzen für den Beamtenbereich

Für BDZ und dbb ist die Einkommensrunde erst dann beendet, wenn das Tarifergebnis auf die Bundesbeamt(innen) und Versorgungsempfänger(innen) übertragen worden ist.
Wir haben Bundesinnenminister Horst Seehofer daher umgehend aufgefordert, das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.
Das Bundesinnenministerium hat dazu mittlerweile erklärt, dass - wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart - der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden soll.

Die Übertragung auf den Beamtenbereich wird in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren des Bundes durch Erlass eines Bundesbesoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetzes erfolgen, das sicher die Besoldungsanpassung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro, und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 % enthalten wird.

Daneben gilt es nun, wichtige Fragen wie die Umsetzung der Corona-Sonderzahlung und die Anhebung der Anwärterbezüge zu regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bereits nächste Woche ins Kabinett eingebracht werden, um die Netto-Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr sicherzustellen.

Vor allem aber ist für den Beamtenbereich auch über die dringend notwendige und langjährig überfällige Abschaffung – jedenfalls jedoch Rückführung – der Sonderbelastung der einseitig erhöhten Arbeitszeit nur für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zu reden.
Hier muss endlich mit dieser Einkommensrunde ein Einstieg geschaffen werden.
Wir brauchen keine Zeitachse wie bei der Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit im Tarifbereich, um zumindest mit einem Einstieg zu beginnen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einigung-in-der-einkommensrunde-2020-mit-bund-und-kommunen.html 

 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Ortsverband Bremen


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