Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat den Schmuggel von 45.000 Zigaretten im Reiseverkehr verhindert:
"Schmuggel von 45.000 Zigaretten im Reiseverkehr
Steuerstrafverfahren am Flughafen Frankfurt am Main eingeleitet
Eine Anmeldung beim Zoll hatte er nicht vorgenommen. Eine durchgeführte Röntgenkontrolle aller Gepäckstücke ergab, dass diese wahrscheinlich nur Zigaretten enthielten. Nach dem Öffnen wurde der Verdacht der Zöllnerinnen und Zöllner bestätigt. Der Reisende hatte keine persönlichen Gegenstände dabei.
"Die Auszählung ergab eine Menge von insgesamt 45.000 Zigaretten der Marke Marlboro. Gegen den mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, und die Zigaretten als Beweismittel sichergestellt", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Der verhinderte Steuerschaden beträgt 14.884,63 Euro.
Zusatzinformation
Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften
zieht Folgen nach sich. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig
Zolldelikte durch Reisende, zum Beispiel Nicht- oder Falschanmeldung, in
Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.
1.532 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden im Jahr 2017 beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main eingeleitet, ein Steuerschaden von
957.178 Euro verhindert.
Sehr häufig wurden auch Zigaretten und Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr nicht angemeldet. Dabei betrug der vom Zoll verhinderte Steuerschaden insgesamt 237.582 Euro. Bei zahlreichen Schmuggelfällen von Tabakwaren bestand aufgrund der Tatumstände und Schmuggelrouten der Verdacht auf organisierten bandenmäßigen Zigarettenhandel."
Quelle: HZA Frankfurt am Main über die GDZ, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z73_schmuggel_von_zigaretten.html
Sehr häufig wurden auch Zigaretten und Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr nicht angemeldet. Dabei betrug der vom Zoll verhinderte Steuerschaden insgesamt 237.582 Euro. Bei zahlreichen Schmuggelfällen von Tabakwaren bestand aufgrund der Tatumstände und Schmuggelrouten der Verdacht auf organisierten bandenmäßigen Zigarettenhandel."
Quelle: HZA Frankfurt am Main über die GDZ, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z73_schmuggel_von_zigaretten.html

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