Dienstag, 9. April 2019

GZD: Konkrete Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung, Stand 3/2019

GZD: Konkrete Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung, Stand 3/2019

Auf der gemeinsamen Besprechung des Gesamtpersonalrats (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) mit der Führungsebene wurde die konkrete Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung erörtert:

"Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung 
Mit einem BDZ-aktuell (Nr. 5 vom 7. Februar 2019; https://www.bdz.eu/medien/bdz-aktuell.html) hatten wir über die gemeinsamen Bestrebungen der Leitung der GZD sowie des BDZ zur Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung berichtet. 
Die in dieser Angelegenheit nunmehr seitens der GZD ergangene Verfügung hat die stellv. Vorsitzende des GPR, Adelheid Te-geler (BDZ), zum Anlass genom-men, sich für das konstruktive Miteinander bei den Verantwortlichen der Direktion I zu bedanken. Tegeler teilte den Vertretern der Direktion I mit, dass der GPR gegen Mitte des Jahres einen Sachstand zu den Ergebnissen der Förderungsaktion der Tarifbeschäftigten erbeten werde. Hinsichtlich möglicher Verbeamtungen von Tarifbeschäftigten berichtete Abteilungsdirektor Dr. Peters von einem entsprechenden Eckpunktepapier, welches derzeit dem Bundesministerium der Finanzen zur Abstimmung vorliege. 
Dr. Peters bat um Verständnis, dass deshalb diesbezüglich keine detaillierteren Informationen erfolgen könnten. Liebel machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass es bei entsprechenden Überlegungen bzgl. der Verbeamtung von Tarifbeschäftigten zu keinen Benachteiligungen von Stammbeschäftigten kommen dürfe. Hinsichtlich der dafür geltenden Maßstäbe gelte zudem zu beachten, so Liebel , dass die hohen Standards der 2- bzw. 3-jährigen Laufbahnausbildungen des mittleren bzw. gehobenen Zolldienstes nicht in Frage gestellt werden. Tegeler verwies abschließend auf diverse Anfragen von Beschäftigten hinsichtlich noch ausstehender Ergebnisse der Überprüfung von Arbeitsplatzbewertungen. LRD Bolte bat in diesem Zusammenhang um Verständnis, da die in diesem Zusammenhang geltenden Prozesse beachtet werden müssten. Zudem befänden sich einzelne Prozesse aus verschiedenen Leuchtturmzuständigkeiten in der Überprüfung hinsichtlich etwaiger Ablaufoptimierung, so LRD Bolte. Ziel sei es, die Bearbeitungsdauer zur Erstellung von Arbeitsplatzbewertungen zu reduzieren."

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 3/2019, S. 2-3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190311_GPR.pdf


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