GZD: Konkrete Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung, Stand 3/2019
Auf der gemeinsamen Besprechung des Gesamtpersonalrats (GPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) mit der Führungsebene wurde die konkrete Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung erörtert:
"Förderung  von  Tarifbeschäftigten  in der Zollverwaltung 
Mit einem BDZ-aktuell (Nr. 5 vom 7. Februar  2019;  https://www.bdz.eu/medien/bdz-aktuell.html)      hatten      wir über die gemeinsamen Bestrebungen  der  Leitung  der  GZD  sowie  des  BDZ  zur  Förderung  von  Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung berichtet. 
Die in dieser Angelegenheit  nunmehr  seitens  der  GZD  ergangene  Verfügung  hat  die  stellv.  Vorsitzende  des  GPR,  Adelheid  Te-geler  (BDZ),  zum  Anlass  genom-men, sich für das konstruktive Miteinander  bei  den  Verantwortlichen  der  Direktion  I  zu  bedanken.  Tegeler teilte den Vertretern der Direktion I mit, dass der GPR gegen Mitte des Jahres einen Sachstand zu den Ergebnissen  der  Förderungsaktion  der Tarifbeschäftigten erbeten werde. Hinsichtlich   möglicher   Verbeamtungen  von  Tarifbeschäftigten  berichtete      Abteilungsdirektor      Dr.      Peters  von  einem  entsprechenden  Eckpunktepapier,   welches   derzeit   dem   Bundesministerium   der   Finanzen  zur  Abstimmung  vorliege. 
Dr. Peters bat um Verständnis, dass deshalb diesbezüglich keine detaillierteren    Informationen    erfolgen    könnten.  Liebel  machte  in  diesem  Zusammenhang  deutlich,  dass  es  bei  entsprechenden  Überlegungen  bzgl. der Verbeamtung von Tarifbeschäftigten  zu  keinen  Benachteiligungen   von   Stammbeschäftigten   kommen   dürfe.   Hinsichtlich   der   dafür geltenden Maßstäbe gelte zudem  zu  beachten,  so  Liebel  ,  dass  die  hohen  Standards  der  2-  bzw.  3-jährigen    Laufbahnausbildungen    des mittleren bzw. gehobenen Zolldienstes nicht in Frage gestellt werden. Tegeler  verwies  abschließend  auf  diverse Anfragen von Beschäftigten hinsichtlich noch ausstehender Ergebnisse  der  Überprüfung  von  Arbeitsplatzbewertungen.  LRD  Bolte  bat  in  diesem  Zusammenhang  um  Verständnis,  da  die  in  diesem  Zusammenhang  geltenden  Prozesse  beachtet  werden  müssten.  Zudem  befänden   sich   einzelne   Prozesse   aus  verschiedenen  Leuchtturmzuständigkeiten  in  der  Überprüfung  hinsichtlich    etwaiger    Ablaufoptimierung, so LRD Bolte. Ziel sei es, die  Bearbeitungsdauer  zur  Erstellung  von  Arbeitsplatzbewertungen  zu reduzieren."
Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 3/2019, S. 2-3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190311_GPR.pdf
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