Dienstag, 30. April 2019

Zoll: 190.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit

Zoll: 190.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Amtgericht spricht Urteil - 8 Monate auf  Bewährung

"Ermittlungen des Zolls führen zu Gerichtsentscheidungen

190.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Mit dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt und der gerichtlich ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung schloss der Zoll im März 2019 ein Ermittlungskomplex der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Schweinfurt ab.
Der osteuropäische Arbeitnehmer eines Personalleasingunternehmens bezog in den Jahren 2014 und 2015 in fünf Fällen Arbeitslosengeld II und nahm eine Beschäftigung auf. Dies meldete er dem Jobcenter überhaupt nicht oder nur unzureichend. 
Das Jobcenter wurde dadurch in Höhe von knapp 7.000 Euro geschädigt. 
Der 40-Jährige war strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und gestand die ihm zur Last gelegten Taten.
Der gesamte Ermittlungskomplex der FKS Schweinfurt erstreckte sich auf 15 Arbeitnehmer, darunter auch der im März Verurteilte, und den verantwortlich Handelnden einer Personalleasinggesellschaft. Insgesamt entstanden knapp 80.000 Euro Schaden durch Betrug zum Nachteil der Sozialleistungsträger und knapp 110.000 Euro Schaden durch Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gegenüber den Einzugsstellen. 
Aus den einzelnen Gerichtsurteilen heraus summieren sich die auf Bewährung verhängten Freiheitsstrafen der Arbeitnehmer insgesamt auf 27 Monate und 40.000 Euro Geldstrafen.
Der verantwortlich Handelnde des Personalleasingunternehmens wurde bereits im Jahr 2017 vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 2.000 Euro verurteilt.
Ermittlungen des Zolls sowie die strafrechtliche Bewertung durch die Gerichte können sich in komplexen oder vielschichtigen Verfahren über mehrere Jahre erstrecken."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z32_freiheitsstrafe.html

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