Die DPVKOM-Gewerkschaft im dbb kritisiert die geplanten finanziellen Einbußen genau wie alle anderen dbb-Gewerkschaften, so auch die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und die dbb beamtenbund und tarifunion... Hier teilen wir die DPVKOM-Meldung:
"Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
DPVKOM lehnt finanzielle Einbußen für Beamte ab!
Das
Bundesministerium des Innern hat Anfang des Jahres einen
Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Besoldungsrecht des Bundes
modernisiert werden soll. Der Entwurf des
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) enthält dabei
zahlreiche Neuregelungen und Änderungen. Von einzelnen Regelungsinhalten
sind auch die Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen betroffen.
So
ist beispielsweise die Neukonstruktion des Familienzuschlages geplant.
Der Gesetzesentwurf sieht hier vor, dass der Familienzuschlag für
verheiratete Beamte bis 2022 in drei Stufen von 149,36 Euro auf 74,68
Euro halbiert wird. Eine Verbesserung ergibt sich lediglich für
verheiratete Beamte mit Kindern. Geschiedene Beamte sollen indes gar
keinen Verheirateten-Zuschlag der Stufe 1 erhalten, auch wenn sie
gegenüber dem ehemaligen Partner unterhaltspflichtig sind. Verwitweten
soll der Familienzuschlag der Stufe 1 nach zweijähriger Übergangszeit
ersatzlos gestrichen werden.Die DPVKOM spricht sich vehement gegen die Absenkung/Streichung des Familienzuschlags der Stufe 1 aus. Es ist absolut unverständlich, dass künftig finanziell zwischen Zwei-Beamten-Ehen und Ein-Beamten-Ehen unterschieden werden soll. „Verlierer“ sind weiterhin alleinerziehende Beamtinnen und Beamte, die Vollzeit arbeiten und „nur“ ein Kind betreuen. Diese sollen nach Auslaufen der Übergangszeit von zwei Jahren „nur“ noch den sogenannten Kinderzuschlag erhalten.
Negativ betroffen wären auch geschiedene Beamte, die zum Unterhalt verpflichtet sind. Gleiches gilt für vorhandene Versorgungsempfänger. Dieser Personenkreis hat keine Möglichkeit, auf die deutliche Reduzierung bezeihungsweise den Wegfall des Familienzuschlags der Stufe 1 zu reagieren und diesen auszugleichen. Die Veränderung des Familienzuschlags in der beabsichtigten Form stellt außerdem eine Verringerung der ruhegehaltsfähigen Besoldung für die betroffenen Beamten dar.
Der dbb hat diese Position unserer Fachgewerkschaft in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf aufgenommen und diese Mitte Februar dem Bundesinnenministerium übergeben.
Die DPVKOM fordert, eine Besitzstandswahrung beziehungsweise eine weiterreichende Übergangsregelung zu treffen oder den sogenannten Kinderzuschlag so anzuheben, dass keine finanziellen Einbußen entstehen.
Unabhängig davon sprechen wir uns dafür aus, dass in diesem Gesetzgebungsvorhaben die durchgeführten Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in der Versorgung der Beamten entsprechend nachvollzogen werden.
Der dbb wird an einem Beteiligungsgespräch zum Gesetzesvorhaben teilnehmen. Dieses wird voraussichtlich noch im April stattfinden."
Quelle: DPVKOM, URL: https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/dpvkom-lehnt-finanzielle-einbussen-fuer-beamte-ab/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen