Die Generalzolldirektion (GZD) hat die folgende Seite zum Ruhegehalt und zur Berechnung des Ruhegehalts, bzw. zur Versorgungsauskunft veröffentlicht:
"Ruhegehalt
Das
erdiente Ruhegehalt ist der wesentliche Bestandteil Ihrer
Versorgungsbezüge. In diesem Bereich geben wir Ihnen einen Überblick zu
Berechnungsgrundlagen sowie auch zu weiteren Versorgungsbestandteilen.
Sollten Sie sich im aktiven Dienst befinden, haben Sie einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über Ihre zu erwartende Versorgung.
Wohin sende ich den Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft?
Was muss ich bei Eintritt in den Ruhestand beachten? PDF | 16 KB
Sollten Sie sich im aktiven Dienst befinden, haben Sie einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über Ihre zu erwartende Versorgung.
Wohin sende ich den Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft?
Was muss ich bei Eintritt in den Ruhestand beachten? PDF | 16 KB
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Überblick
Ruhegehalt wird in der Regel ab dem Erreichen der allgemeinen oder einer besonderen Altersgrenze gewährt. Für den Zahlungsanspruch müssen Voraussetzungen, z.B. Ableisten einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren, vorliegen. -
Einmaliger Ausgleich
Neben dem Ruhegehalt kann ein einmaliger Ausgleich gewährt werden, wenn der Eintritt in den Ruhestand vor Vollendung des 67. Lebensjahres erfolgte. -
Abzug für Pflegeleistungen
Die Kürzung der Versorgung dient dem Ausgleich der durch den Bund z.B. für die Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen. -
Beispiele zur Berechnung
Auf der folgenden Seite finden Sie Beispiele zur Berechnung des Ruhegehalts auf der Grundlage unterschiedlicher ruhegehaltfähiger Dienstzeiten."
Quelle: GZD, URL:
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