Dienstag, 16. April 2019

Zoll-Razzien in asiatischen Restaurants: Verdacht auf Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, illegale Beschäftigung und Einschleusung von ausländischen Staatsbürgern

Zoll-Razzien in asisiatischen Restaurants: Verdacht auf Steuerhinterziehung, Sozialversich-erungsbetrug, illegale Beschäftigung und Einschleusung von ausländischen Staatsbürgern

Die Zollverwaltung hat in Duisburg umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen auf Grund des Verdachts der Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, illegale Beschäftigung und Einschleusung von ausländischen Staatsbürgern vorgenommen:

"Durchsuchungsmaßnahmen durch Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung

Verdacht auf Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, illegale Beschäftigung und Einschleusung von ausländischen Staatsbürgern
Mit rund 60 Beamtinnen und Beamten ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusammen mit der Steuerfahndung im Kreis Kleve am 10. April 2019 im Einsatz gewesen und führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve in verschiedenen Objekten im Zusammenhang mit asiatischen Restaurantbetrieben Durchsuchungen durch. Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten bei dieser Maßnahme durch Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Ausländerbehörde des Kreises Kleve.
Auf Beschluss des Amtsgerichts Kleve sind die Durchsuchungen in Wohnungen und Firmenräumen in mehreren Städten angeordnet worden, um Beweismittel aufzufinden und sicherzustellen. Die Maßnahmen wurden zeitgleich in zehn Objekten durchgeführt.
Im vorliegenden Fall besteht gegen vier Personen der Verdacht, dass Steuern hinterzogen und Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden. Ferner besteht der Verdacht, dass illegal Ausländer beschäftigt wurden, die keinen gültigen Aufenthaltstitel hatten. Im Zuge der Maßnahme konnte ein durch die Staatsanwaltschaft Kleve erwirkter Haftbefehl gegen einen männlichen Beschuldigten wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern vollstreckt werden.
Vorausgegangen war eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei der drei Ausländer arbeitend angetroffen wurden, wobei zwei Personen keinen Pass vorlegen konnten und sich in Deutschland illegal aufhielten. Eine weitere Person legte während der Prüfung einen Aufenthaltstitel vor, der jedoch nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigte. Der bestehende Aufenthaltstitel wurde durch die festgestellte Arbeitsaufnahme verwirkt. Gegen die drei Personen wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an und werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve gesondert geführt."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z40_durchsuchung_du.html 


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