Samstag, 20. April 2019

Zoll vollstreckt Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse

Zoll vollstreckt Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse

Die Zollverwaltung hat wegen des Verdachst der organisierten Schwarzarbeit im Landkreis Germersheim gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und der Steuerfahndungs- und Strafsachsgtelle des Finanzamts Neustadt an der Weinstraße fünf Wohn- und Geschäftsräume in Germersheim durchsucht.

"Zoll vollstreckt Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse



Verdacht der organisierten Schwarzarbeit im Landkreis Germersheim

Am 10. April 2019 durchsuchten 25 Zöllnerinnen und Zöllner gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern - Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen - und der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamts Neustadt an der Weinstraße wegen Verdachts der organisierten Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung insgesamt fünf Wohn- und Geschäftsräume im Landkreis Germersheim.
Zeitgleich wurde der mutmaßliche faktische Geschäftsführer des betreffenden Bauunternehmens vorläufig festgenommen. Er steht im Verdacht, durch Schwarzlohnzahlungen an seine Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von mehr als 2,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Der 53-jährige Beschuldigte wurde noch am selben Tag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern vorgeführt, welche die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet hat. Der 53-Jährige machte von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sieht sein seit mindestens 2012 bestehendes "Geschäftsmodell" vor, dass in regelmäßigen zeitlichen Abständen Firmen mittels sogenannter Strohmänner gegründet werden.
Mithilfe von Scheinrechnungen angeblicher Subunternehmer werden in der Buchhaltung Bauleistungen abgerechnet, die tatsächlich nicht vom Aussteller der Rechnungen selbst, sondern von Schwarzarbeitern des Beschuldigten erbracht werden. Die so verbuchten und bar freigesetzten Gelder werden dazu genutzt, den Arbeitern Schwarzlöhne auszuzahlen, ohne die Steuern und Abgaben zu entrichten.
Während der Durchsuchungsmaßnahme konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Neben Geschäftsunterlagen wurden auch elektronische Datenträger zur Auswertung sichergestellt.
Die Ermittlungen unter Federführung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dauern an.


Zusatzinformation

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) machen sich Arbeitgeber strafbar, die den Einzugsstellen vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) vorenthalten. Die Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.


Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Steuerhinterziehung (z.B. Lohnsteuer) nach § 370 Abgabenordnung
Aus der Abgabenordnung (AO) und den Einzelsteuergesetzen ergeben sich Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen oder anderer Personen. Die Nichtbeachtung oder Verletzung von Pflichten sowie die Begünstigung können zu einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit führen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z39_haftbefehl_sb.html

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen