§ 12d ZollVG in den Bundesländern im April 2019
Auf der Personalversammlung beim Hauptzollamt Bremen wurde am 22.11.2018 vom BDZ OV Bremen der Sachstand der Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in den Bundesländern im November 2018 vorgestellt.
Dieser aktualisierte Sachstand wurde für den Bezirkstag des BDZ BV Berlin-Brandenburg vorbereitet und verteilt:
Neun Bundesländer haben die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen und Gefahrenabwehrgesetzen eingeführt:
Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Hessen, Brandenburg,
Schleswig-Holstein, NRW und Sachsen-Anhalt.
Mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben drei weitere Länder die Einführung zugesagt.
Aktiv verhandelt wird vom BDZ über die Einführung der Eilzuständigkeit in Bremen, Niedersachsen, Berlin und Thüringen.
Die Präsentation zur Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern ist abrufbar unter der URL: https://www.researchgate.net/publication/332333103_Einfuhrung_der_-Eilzustandigkeit_Verhandlungsstand_in_den_Bundeslandern_Stand_April_2019,
DOI: 10.13140/RG.2.2.11316.71042.
Seit dem 28.11.2018 wird vom BDZ BV Berlin-Brandenburg in Berlin mit Unterstützung des BDZ OV Bremen über die Einführung der Eilzuständigkeit verhandelt...
Das Thema Eilzuständigkeit ist (erneut) im Berliner Abgeordnetenhaus angekommen. Positive Rückmeldungen von der Berliner Regierungskoalition von SPD, Grünen und Linken liegen vor. Auch die AfD hat sich über die Informationen bedankt.
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