BDZ fordert Booster-Impfung für alle Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung in der COVID-19-Pandemie
Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und daher ist es sehr traurig, dass die führende Gewerkschaft der Zollverwaltung - die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - die Bundesregierung, das BMF und die Generalzolldirektion förmlich und öffentlich darauf hinweisen muss, dass für alle Bundesbeschäftigten dienstlich eine COVID-19-Boosterimpfung kurzfristig angeboten werden muss:
"COVID-19-Pandemie
BDZ fordert dienstliches Impfangebot für Beschäftigte des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung!
Aufgrund der gesetzlich verschärften
Infektionsschutzmaßnahmen und des Erfordernisses von
Auffrischungsimpfungen (Booster) fordert der BDZ die verantwortlichen
EntscheidungsträgerInnen zu einer schnellstmöglichen und
flächendeckenden Umsetzung eines dienstlichen Impfangebots für alle
Beschäftigten des Zolls und der übrigen Behörden der
Bundesfinanzverwaltung auf. „Es kann nicht angehen, dass die
Dienststellen bei der Organisation der Auffrischungen der
Corona-Schutzimpfung im Stich gelassen werden und bislang keine zentrale
Lösung in Sichtweite ist“, kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter
Dewes.
„Ziel muss es sein, dass sich die Auffrischung der
Corona-Schutzimpfung vergleichbar der Grippe-Schutzimpfung dauerhaft im
Portfolio des Dienstherrn als Angebot für impffähige Beschäftigte
wiederfindet“, so Dewes weiter.
Dieser Beitrag zum Gesundheitsschutz muss alternativlos im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des zuständigen Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums (BMI) mit arbeitsmedizinischen Dienstleistern berücksichtigt werden.
Der BDZ-geführte HPR, hatte während eines persönlichen Abstimmungsgesprächs mit dem amtierenden Bundesfinanzminister und Vizekanzler, Olaf Scholz, im Sommer dieses Jahres eine Zusage des Ministers zur Bereitstellung dienstlicher Impfangebote gegen das Coronavirus SARSCoV-2 und damit auch für Auffrischungsimpfungen (Booster) bewirkt. Dieses gilt es umzusetzen. Denn nur wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt sich, die Familie und Freunde, Kolleginnen und Kollegen sowie alle Mitmenschen vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2- Virus. Mit der Beauftragung des Beschaffungsamtes des BMI, Impfangebote zur Auffrischung der Corona-Schutzimpfung für die Bundesbeschäftigten zu realisieren, wurde der erste Schritt getan, jetzt gilt es, die Impfangebote den Beschäftigten schnellstmöglich zu unterbreiten.
Über die Kontaktgruppe Corona, sollen die örtlichen Krisenstäbe weitere Informationen zu den Impfangeboten erhalten, sobald diese bekannt werden. Bis es zu einem dienstlichen Impfangebot kommt, empfiehlt der BDZ, alle Möglichkeiten des Erhalts von Auffrischungsimpfungen auszuschöpfen (z. B. bei Impfzentren oder HausärztInnen).
Lassen Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen impfen und bleiben Sie gesund! Der BDZ handelt im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen und wird zu gegebener Zeit weiter informieren."
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