Sonntag, 12. Dezember 2021

BMI: Neuregelung der Altersteilzeit bei Bundesbeamten - Hinweise und Orignalwortlaute (Stand: 11.11.2021)

BMI: Neuregelung der Altersteilzeit bei Bundesbeamten - Hinweise und Orignalwortlaute (Stand: 11.11.2021)

Der BDZ BV Hannover (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) informiert alle Mitglieder über die aktualisierten Möglichkeiten der Altersteilzeit:

"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das BMI hat unter dem 11. November 2021 das anliegende, neu gefasste Rundschreiben zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung nach § 93 BBG veröffentlicht. Dieses ersetzt das bisherige Rundschreiben vom 4. Juli 2011 (Az.: D1-210 172/32).

Der dbb hat darauf hingewiesen, dass nach den Informationen des BMI eine wesentliche Änderung die nun bestehende Möglichkeit der unterjährigen Nachbesetzung von Altersteilzeitplätzen betrifft (siehe unter Nummer 2.3 in dem beigefügten Rundschreiben). Weiterhin wurde das Beförderungsverbot (siehe unter Nummer 4.6.5 im anliegenden Rundschreiben) aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil v. 12. Juli 2019 (2 BvR 612/19) gestrichen.
Zudem informiert das BMI darüber, dass beabsichtigt sei, die Absätze 1 und 2 des § 93 BBG zu streichen, da es nach Stand heute keine Anwendungsfälle mehr gibt. Ein Merkblatt mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Informationen ist als Anlage 2 beigefügt. 

In der Anlage 1 sind die festgelegten Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Abs. 3 Nr. 4 BBG aufgeführt.

Zum Hintergrund erläutert der dbb, dass mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 vom 19. November 2010 und der Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes vom 6. Januar 2011 die Regelung zur Altersteilzeit des Tarifvertrags zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV Falter) vom 27. Februar 2010 im Beamtenrecht nachvollzogen wurde.
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 wurde für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach § 93 Absätze 3 bis 5 BBG mit Wirkung vom 25. März 2021 um weitere zwei Jahre – bis zum 31. Dezember 2022 – verlängert. Altersteilzeit muss hiernach vor dem 1. Januar 2023 beginnen."

Weiterführende HInweise: 

BMI-Schreiben und BMI-Merkblatt

Das BMI-Rundschreiben liegt allen Personalstellen vor (22 Seiten) und ist ebenfalls beim BMI online abrufbar unter der URL: 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/rundschreiben/altersteilzeit-rundschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Abgedruckt werden hier die Anlagen 1 und 2.

Anlage 1 (Stellenabbaubereiche - weder die Bundesfinanzverwaltung noch die Zollverwaltung sind betroffen):

"Festgelegte Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Absatz 3 Nr. 4 BBG

Als besonders festgelegte Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Absatz 3 Nr. 4 BBG wurden die folgende Behörden zugelassen:

- Bundeswehrverwaltung,
- Deutsche Bundesbank,
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
- Bundeseisenbahnvermögen,
- Postnachfolgeunternehmen,
- Deutscher Wetterdienst,
- Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt,
- Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen,
- einfacher und mittlerer Dienst
a) des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
b) des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
c) des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und
Lebensmittel und
d) des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für
Ländliche Räume, Wald und Fischerei."

 

Anlage 2 (Merkblatt zur Altersteilzeit)







 

 

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