dbb: Entwicklung der Ruhegehaltsempfänger (Bund/Land) - demografischer Wandel in der Verwaltung als bundesweites Problem
Die dbb beamtenbund und tarifunion weist auf die Probleme des demografischen Wandels im öffentlichen Dienst hin:
"Entwicklung der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen und Ruhestandseintrittsverhalten im öffentlichen Dienst im Jahr 2020
vgl. auch dbb Info-Nr. 31/2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
2020 hat die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Jahr 2019 um 1,5 % oder rund 20.000 auf mehr als 1,36 Mio. zugenommen. Zugleich sind erneut ein relativ niedriger Umfang der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit und ein hoher Stand der Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenzen zu verzeichnen.
Gesamtzahlen:
Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass gemäß der aktuellen Versorgungsempfängerstatistik im Jahr 2020 im öffentlichen Dienst rund 60.300 Pensionierungen (2019: 63.500; 2018: 63.000) angefallen sind. Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen von Bund, Ländern und Gemeinden zum Stichtag 1. Januar 2021 auf ca. 1.041.000 (1.1.2020: 1.018.000; 1.1.2019: 991.000) Personen angewachsen. Dies bedeutet insgesamt weiterhin eine stetige Zunahme der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen der Gebietskörperschaften. Dagegen blieb die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen der ehemaligen Deutschen Bundespost nahezu unverändert bei knapp 208.000 (1.1.2020: 209.000; 1.1.2019: 209.000), während beim Bundeseisenbahnvermögen die Fortsetzung des bereits seit längerer Zeit andauernden Rückgangs auf nunmehr ca. 85.000 (1.1.2020: 87.000; 1.1.2019: 89.000) Pensionärinnen und Pensionäre zu verzeichnen ist.
Einzelheiten:
Zusammengerechnet ergibt sich zum Stichtag 1. Januar 2021 eine Anzahl von ca. 1.361.000 Ruhegehaltsempfängern und -empfängerinnen des öffentlichen Dienstes (inklusive der privatisierten Bereiche und der rechtlich selbstständigen Einrichtungen). Die 60.300 Zugänge führten damit – abzüglich der Sterbefälle – zu einem Anstieg um über 20.000 Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen im Verlauf des Jahres 2020. Demgegenüber blieb die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hinterbliebenenversorgung in Form eines Witwen-/Witwergelds nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht mit etwa 355.000 gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichbleibend. Hinzu kamen über 21.000 Kinder Verstorbener, welche im gleichen Zeitraum waisengeldberechtigt waren.
Länder:
Einen weiterhin hohen, aber rückläufigen prozentualen Anstieg um 2,5 % an Ruhegehaltsempfängern und -empfängerinnen im Jahr 2020 verzeichneten die Länder (2019: 3,0 %; 2018: 3,2 %) auf etwa 800.000 (2019: 780.800; 2018: 758.100) Personen. Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen der Länder hat sich somit in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, im Zuge dessen der Anteil der ehemaligen Lehrkräfte an den Versorgungsempfängern und -empfängerinnen der Länder auf über die Hälfte angestiegen ist. Allerdings ist die Zahl der Neupensionierungen bei den Lehrkräften seit einigen Jahren rückläufig und lag im Jahr 2020 bei 17.100 – nach einem Höchststand von 27.900 in den Jahren 2014 und 2015.
Gemeinden:
Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden bewegte sich der Anstieg im Jahr 2020 in einer vergleichsweise hohen Größenordnung. Er belief sich auf 3,8 % (2019: 3,6 %; 2018: 3,1 %) auf nunmehr rund 101.400 (2019: 97.800; 2018: 94.400) Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen.
Bund:
Für den Bereich des Bundes (ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten – inklusive der Bundesbank und der rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform) war dagegen im Jahr 2020 nur ein unwesentlicher Anstieg um 0,3 % (2019: 0,6 %; 2018: 0,6 %) auf ca. 146.000 (2019: 145.500; 2018: 144.630) Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen festzustellen. Unter Berücksichtigung der ehemaligen Bahn- und Postbeamtinnen und -beamten ergibt sich sogar ein Rückgang um 0,7 % beim Bund.
Altersgrenzen:
Nahezu 4/5 der Gesamtzahl der Ruhestandseintritte im Jahr 2020 erfolgte
nach dem Erreichen einer Altersgrenze. Diese bestehen bei Beamten einerseits
aus den seit 2012 im Ansteigen befindlichen Regelaltersgrenzen und besonderen Altersgrenzen
sowie andererseits aus der allgemeinen Antragsaltersgrenze und der besonderen
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung. Nahezu 41 % der Ruhestandseintritte
erfolgte vorzeitig auf Antrag und nur noch 21 % mit Erreichen der
Regelaltersgrenze und 15 % mit Erreichen der besonderen Altersgrenze.
Der
Anteil der Ruhestandseintritte aufgrund Dienstunfähigkeit belief sich auf 16 %
und nach Maßgabe von Vorruhestandsregelungen auf 3 %.
Weitere Kennzahlen:
Die gesamtstaatlichen Ausgaben für Ruhegehälter im Jahr 2020 betrugen 51,0 Mrd. € und zusätzliche 8,1 Mrd. € für Hinterbliebenenversorgung. Der durchschnittliche Betrag eines Brutto-Ruhegehalts stieg im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 50 € auf 3.160 € an. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz im Jahr 2020 betrug gruppenübergreifend 65,8 %.
Hinweis:
Das vollständige Zahlenwerk "Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes" des Statistischen Bundesamtes ist wie gewohnt als Fachserie 14, Reihe 6.1 veröffentlicht worden und unter www.destatis.de abzurufen."
Quelle: dbb-info 51/2021
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