Samstag, 29. Januar 2022

BDZ im HPR beim BMF: Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen und zur Dienstkleidungsordnung

BDZ im HPR beim BMF: Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen und zur Dienstkleidungsordnung

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim BMF hat in der Januar 2022-Sitzung u.a. folgendes Thema besprochen:

"Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen und zur Dienstkleidungsordnung

Der BDZ-geführte HPR hat in seiner Januar-Sitzung 2022 die Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen (DVDklZoll) und zur Dienstkleidungsordnung (DklO) abschließend behandelt.
Im Vorfeld konnten die im HPR für
Fragen des Dienstkleidungswesens zuständigen Berichterstatter, Heike Kunert und Hans Eich, beide BDZ, im digitalen Austausch mit dem
im BMF zuständigen Referat III A 4
eine Vielzahl von Forderungen und Änderungs- bzw. Ergänzungswünschen aus eigenen Erkenntnissen sowie aus den Stufenvertretungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Beispielsweise regelt nunmehr die DVDklZoll, dass die Zentrale Stelle Dienstkleidung bei
Bedarf ein Beratungsgremium
aus dem Kreis der DienstkleidungsträgerInnen einrichten
kann. Die Einzelheiten sind im
Einvernehmen mit der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Personalvertretung zu regeln.
Des Weiteren wird auf Betreiben des HPR in die DklO aufgenommen, dass auf eine Kopfbedeckung temperaturbedingt verzichtet werden kann.
Ferner erhalten die Tarifbeschäftigten der Entgeltstufe 5 als Rangabzeichen künftig einen „blauen“ Stern. Außerdem wurde in den Dienstvorschriften das Barett verortet, das als Folgebestellung unter Anrechnung auf das Budget bestellbar ist.
Der Bekanntgabeerlass des BMF sieht ferner vor, dass die GZD die Möglichkeit prüfen
soll, ob beim Hersteller der
Aufschiebeschlaufen für die DienstkleidungsträgerInnen bis
zu zwei Paar weitere Aufschie
beschlaufen als Folgebestellung unter Anrechnung auf das
Budget bestellt werden können.

Des Weiteren hat der HPR eine Klarstellung für die Angehörigen der Zollhundeschulen
erreicht, die bis auf weiteres
bei entsprechendem Bedarf nach Anlage 1 Buchstabe x)
der DVDklZoll mit Dienstklei
dung ausgestattet werden.
Nach Auffassung des BMF werden
keine Ausstattungsstücke wirtschaftlich gefördert, bei denen nicht ausschließlich die dienstliche Nutzung im Vordergrund steht.
In diesem Zusammenhang wertet
die BDZ-Fraktion im HPR den im Erlass an die GZD vorgesehenen Prüfungsauftrag zur möglichen Einführung eines Sport-BHs als ein wichtiges Zwischenergebnis.
Die DVDklZoll regelt u.a., dass die DienstkleidungsträgerInnen des funktionalen Sortiments während der Dienstausübung grundsätzlich zum Tragen der Dienstkleidung verpflichtet sind. Das Tragen von ziviler Kleidung kann nach Maßgabe der jeweiligen Dienstvorschriften (z.B. OrgDV, DV-FKS) und darüber hinaus in beonders begründeten Einzelfällen (z.B. bei Schwangerschaft) durch Vorgesetzte zugelassen oder angeordnet werden. Auf dieser Grundlage werden derzeit auf Betreiben des BDZ durch das BMF und
die GZD entsprechende Fallzahlen
in den Sachgebieten C und E bei repräsentativen Dienststellen im Hinblick auf eine mögliche Gewährung einer Abnutzungsentschädigung für das Tragen eigener ziviler Kleidung
auf dienstliche Anordnung erhoben.

h t t p s : / / w w w . b d z . e u / m e d i
e n / n a c h r i c h t e n / d e t a i l / n e w s /
b d z - i n i t i a t i v e - f u e r - d i e n s t
k l e i d u n g s t r a e g e r i n n e n - d e r -
sachgebiete-c-und-e-auch-das-
tragen-ziviler-kle.html

Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 1/2022, S. 2, URL: 

https://bdz-dev.de/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2022/220114_HPR.pdf 


 

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