"Achtung vor Phishing-Mails und gefälschten Steuerbescheiden der Zollverwaltung
- Der Zoll warnt eindringlich vor Betrug
- Anhand welcher Merkmale können Sie Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen?
- Wie behandelt der Zoll meine Postsendung?
- Was ist bei Vollstreckungsmaßnahmen zu beachten?
- Wie können Sie zum Zoll Kontakt aufnehmen?
Der Zoll warnt eindringlich vor Betrug
Bürgerinnen und Bürger melden dem Zoll immer wieder, dass sie
Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden
stammen sollen.
Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder
Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe
Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines
geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen!
Die Zollbehörden haben ein starkes Interesse daran, dass niemand
durch derartige betrügerische Fälschungen geschädigt wird. Wir bitten
daher jede Empfängerin und jeden Empfänger, die oder der auch nur einen
geringen Verdacht hat, dass mit einem Bescheid einer Zollbehörde "etwas
nicht stimmen könnte", unbedingt Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen.
Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie
verdächtige Schriftstücke elektronisch, per Fax oder Brief an die
Kontaktstelle der Zentralen Auskunft mit Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer
Faxnummer oder Ihrer Postanschrift. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie
Sie sich am besten verhalten sollen.
Die Zollverwaltung empfiehlt ferner, sich unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten an die Polizei zu wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt des Schreibens und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht."
Quelle und weiterführende Hinweise:
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