dbb zur Gesetzesinitiative zur Digitalisierung der Personalratsarbeit (dbb newsletter Nr. 102/2022)
| GesetzesinitiativeDigitalisierung der Personal- und Betriebsratsarbeit | Der
dbb unterstützt eine aktuelle Gesetzesinitiative zur Verbesserung der
digitalen Personal- und Betriebsratsarbeit, sieht allerdings noch
weiteren Handlungsbedarf. | Die
CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fordert von der Bundesregierung eine
Gesetzesinitiative, die ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu
Betriebsratswahlen, die optionale Durchführung von Betriebsversammlungen
und mündlichen Beratungen von Einigungsstellen als Videokonferenz
ermöglichen soll (BT-Drs. 20/4335). Darüber hinaus soll es ein
digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben geben. „Im
Wesentlichen begrüßen wir das Anliegen des Unions-Antrags“, sagte
Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand
Beamtenpolitik, am 17. November 2022 in Berlin, forderte aber zugleich
eine Ausweitung der Verbesserungen auf die Personalvertretungen.
„Handlungsbedarf besteht ja nicht nur bei den Betriebsräten, sondern
auch für die Personalvertretungen. Die mit der Novelle des
Bundespersonalvertretungsgesetzes und dem
Betriebsrätemodernisierungsgesetz begonnene Digitalisierung der
Personal- und Betriebsratsarbeit muss umfänglich fortgeführt werden“, so
Schäfer. Ein
Ausbau des Anwendungsbereichs digitaler Gremienarbeit entspreche den
Erwartungen und tatsächlichen Bedürfnissen aller Beschäftigten mit der
in vergangenen Jahren gelebten Home-Office-Kultur – „und fördert die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise Pflege. Sie ist
damit ein wesentlicher Baustein zur Steigerung der Bereitschaft zur
Mitarbeit im Personal- oder Betriebsrat“, betonte der dbb Vize und
mahnte zur Eile: „Mit Blick auf die im Frühjahr 2024 anstehenden
Personalratswahlen im Bund und in den Jobcentern ist es jetzt an der
Zeit, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, etwa für
elektronische Kommunikation mit den Beschäftigten und innerhalb des
Wahlvorstands, für die Eröffnung der Option zur Durchführung bestimmter
Wahlvorstandssitzungen in audiovisuellen Formaten sowie der
Personalratswahl als Online-Wahl. Letztere stellt nicht nur eine
wesentliche Verfahrenserleichterung für alle Beteiligten dar und trägt
zur Kostensenkung bei, sondern fördert eine höhere Wahlbeteiligung und
führt zu größerer Legitimierung und Akzeptanz der gewählten
Vertretungen.“ Zudem müsse das Zugangsrecht der Gewerkschaften zu
Dienststellen und Betrieben um ein dynamisches digitales Zugangsrecht
ergänzt werden. „Gewerkschaftliche Werbe- und Informationskanäle müssen
fortlaufend an die jeweils neuen technischen Standards der in der
Dienststelle verwendeten digitalen Kommunikationswege und -programme
angepasst werden“, forderte Schäfer. |
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Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/artikel/digitalisierung-der-personal-und-betriebsratsarbeit.html
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