Dienstag, 11. Juni 2019

Zoll: Drogenkrimi im Münsterland - Landgericht Münster verurteilt Rauschgiftgruppierung zu insgesamt über 23 Jahren Haft

Zoll: Drogenkrimi im Münsterland - Landgericht Münster verurteilt Rauschgiftgruppierung zu insgesamt über 23 Jahren Haft

Das Landgericht Münster verurteilt die Mitglieder einer Rauschgiftgruppierung, die von der Zollverwaltung aufgegriffen worden ist, insgesamt zu Freiheitsstrafen über 23 Jahren:

"Drogenkrimi im Münsterland

Landgericht Münster verurteilt Rauschgiftgruppierung zu insgesamt über 23 Jahren Haft

Am 3. Juni 2019 verurteilte das Landgericht Münster die vier Mitglieder einer Rauschgiftgruppierung wegen des Einfuhrschmuggels und Handeltreibens von rund 190 Kilogramm Marihuana und 100 Gramm Kokain sowie Beihilfe dazu zu Haftstrafen in Höhe von insgesamt 23 Jahren und elf Monaten.
Vorangegangen war ein Ermittlungsverfahren der Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Münster, bestehend aus Beamten des Zollfahndungsamts Essen und des Polizeipräsidiums Münster, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster.
Ausgangpunkt war ein Hinweis, dass im Bereich Nordwalde eine russische Gruppe in großem Stil mit Marihuana handeln soll.
Die umfangreichen Ermittlungen ergaben, dass die beiden Hauptverdächtigen, zwei 33- und 36-jährige Deutsche aus dem Kreis Steinfurt, einen schwunghaften Handel mit Marihuana aus den Niederlanden und dem Balkan im zwei- bis dreistelligen Kilogrammbereich betrieben haben. Darüber hinaus handelten sie noch mit 100 Gramm Kokain.
Am 17. November 2018 wurden die beiden Haupttäter und der 62-jährige kroatische Kurierfahrer bei der Lieferung von 135 Kilogramm Marihuana in einer Lagerhalle in Wettringen durch die Fahnder festgenommen.
Am 3. Juni 2019 verurteilte das Landgericht Münster die beiden Haupttäter zu sieben Jahren und zehn Monaten sowie zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier rund 190 Kilogramm Marihuana, 100 Gramm Kokain).
Der kroatische Kurierfahrer wurde wegen Einfuhrschmuggels und Beihilfe zum Handeltreiben von und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Als Kurierin und Lagerhalterin warben die Beschuldigten eine 52-jährige Grevenerin an, die drei Mal insgesamt 54 Kilogramm Marihuana für die Bande aus den Niederlanden einschmuggelte und bei sich bis zum Verkauf lagerte. 
Am 20. November 2018 wurde die 52-jährige Grevenerin verhaftet und im Keller ihrer Wohnung eine professionell eingebaute Indoor-Cannabis-Plantage mit fünf Cannabispflanzen und circa 90 Cannabissetzlingen sowie weitere 30 Cannabispflanzen sichergestellt.
Die 52-Jährige wurde vom Landgericht Münster wegen Einfuhrschmuggels und Beihilfe zum Handeltreiben von und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Die am 17. November 2018 sichergestellten über 70.000 Euro Bargeld wurden vom Gericht eingezogen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig."

Karton mit Marihuanapaketen


Marihuanapflanzen


Sichergestelltes Bargeld

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/z28_drogenkrimi.html



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