Samstag, 15. Juni 2019

BDZ fordert die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in § 81 bremisches Polizeigesetz

BDZ fordert die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in § 81 bremisches Polizeigesetz

BDZ-Verhandlungsführer in Bremen (v.l.): Dr. Carsten Weerth und Olaf Wietschorke
14.06.2019 Koalitionsverhandlungen in Bremen

BDZ fordert die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in § 81 bremisches Polizeigesetz


Nach der Landtagswahl in Bremen haben SPD, Grüne und Linke nach erfolgreichen Sondierungen beschlossen, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. 
Der BDZ BV Hannover nutzt die Gelegenheit die Einführung der Eilzuständigkeit für Vollzugsbeamte der Zollverwaltung auch in Bremen einzufordern. 
Aufbauend auf den vor der Wahl mit den Parteien erfolgreich geführten Gesprächen, hier herrschte eine grundsätzliche Übereinstimmung mit allen Parteien, haben wir die Koalitionspartner gebeten unsere sinnvolle und von uns umfangreich begründete Gesetzesänderung des Bremer Polizeigesetzes als einen Bestandteil in Ihren Koalitionsvertrag mit aufzunehmen. 
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert und fördert die Einführung der Eilzuständigkeit im Interesse der Sicherheit der Bürger und Rechtssicherheit der Zollbeamten im Vollzugsdienst. Nach unseren erfolgreichen Verhandlungen über die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist es aus unserer Sicht unverständlich, warum Bremer Bürgern ein deutlich schlechteres Schutzniveau in polizeilichen Notfällen zu Teil werden soll, als in benachbarten Bundesländern. 
Bremen verliert ohne die Einführung der Eilzuständigkeit den Anschluss. 
Wir werden über die weitere Entwicklung berichten."

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-fordert-die-einfuehrung-der-eilzustaendigkeit-fuer-die-zollvollzugsbeamten-in-81-bremisches-p.html

 

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