Die Generalzolldirektion (GZD) hat gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgendes Thema erläutert:
Montag, 17. Juni 2019
GZD: Abgabe der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 1.7.2019?
GZD: Abgabe der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 1.7.2019?
Die Generalzolldirektion (GZD) hat gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgendes Thema erläutert:
Die Generalzolldirektion (GZD) hat gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgendes Thema erläutert:
Bzgl. der Abgabe der Beihilfeaufgaben an das BVA steht als Abgabezeitpunkt der 01. Juli 2019 im Raum. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters bis zu diesem Termin, thematisierte der GPR verschiedene Fragestellungen zum Sachstand der Abgabe. Präsidentin Hercher schickte voraus, dass die Verhandlungsführung in dieser Angelegenheit beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) liege und führte weiter aus, dass seitens des BVA die Hoffnung bestehe, dass bei den Beschäftigten, welche sich gegen einen Wechsel zum BVA ausgesprochen haben die Bereitschaft besteht, auf Abordnungsbasis die Aufgabenübergabe zu begleiten. In diesem Zusammenhang betonte Präsidentin Hercher, dass man für die Aufgabenerledigung der Zollverwaltung zuständig sei, sich freiwilligen Abordnungen über einen absehbaren Zeitraum jedoch nicht wiedersetzen werde. Hierzu habe man eine Abfrage bei den nicht wechselwilligen Beschäftigten herbeigeführt, inwieweit Bereitschaft hinsichtlich einer Abordnung an das BVA bestehe, so Präsidentin Hercher.
Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 6/2019, S. 2/3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190607_GPR.pdf
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