Montag, 17. Juni 2019

GZD: Abgabe der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 1.7.2019?

GZD: Abgabe der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 1.7.2019?

Die Generalzolldirektion (GZD) hat gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) folgendes Thema erläutert:

"Abgabe der Beihilfeaufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Bzgl. der Abgabe der Beihilfeaufgaben an das BVA steht als Abgabezeitpunkt der 01. Juli 2019 im Raum. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters bis zu diesem Termin, thematisierte der GPR verschiedene Fragestellungen zum Sachstand der Abgabe. Präsidentin Hercher schickte voraus, dass die Verhandlungsführung in dieser Angelegenheit beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) liege und führte weiter aus, dass seitens des BVA die Hoffnung bestehe, dass bei den Beschäftigten, welche sich gegen einen Wechsel zum BVA ausgesprochen haben die Bereitschaft besteht, auf Abordnungsbasis die Aufgabenübergabe zu begleiten. In diesem Zusammenhang betonte Präsidentin Hercher, dass man für die Aufgabenerledigung der Zollverwaltung zuständig sei, sich freiwilligen Abordnungen über einen absehbaren Zeitraum jedoch nicht wiedersetzen werde. Hierzu habe man eine Abfrage bei den nicht wechselwilligen Beschäftigten herbeigeführt, inwieweit Bereitschaft hinsichtlich einer Abordnung an das BVA bestehe, so Präsidentin Hercher.
Auf entsprechende Nach
frage des Vorsitzenden, Thomas Liebel, betonte Präsidentin Hercher, dass hingegen Zwangsabordnungen nicht zu den sozialen Standards der Zollverwaltung gehören. Da die Neigungsabfrage zur generellen Wechselbereitschaft der Beschäftigten bereits länger zurückliegt (Herbst 2018), wurde zudem abgefragt, ob die individuelle Neigungsbekundung von 2018 aufrechterhalten wird.
Regierungs
direktor Schwedes führte aus, dass das Ergebnis der Abfrage derzeit noch ausgewertet werde. Zu möglichen Aufgaben für die bei der Zollverwaltung verbleibenden Kolleginnen und Kollegen habe man im Hintergrund bereits einige Pakete identifiziert, so Präsidentin Hercher. Im Hinblick auf den nahenden Abgabetermin betonte Liebel, dass es an der Zeit sei, dass das BMF und das Bundesministerium des Innern (BMI) in ihren Ressortverhandlungen zum Abschluss kommen und entsprechende Detailvereinbarungen mit dem Haupt-personalrat beim BMF geschlossen werden. Sobald der Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht und eine Entscheidung hinsichtlich der o.g. Abordnungen getroffen wurde, müsse seitens der GZD schnellstmöglich geprüft werden, mit welchen dann prioritären Aufgaben der Zollverwaltung die beim Zoll ver-bleibenden Beschäftigten betraut werden können, forderte Liebel. Bzgl. der Bearbeitungszeiten im Bereich der Beihilfestellen der GZD habe man – verglichen mit bis zu 30 Tagen in Spitzenzeiten – mit sieben (Service-Center Dresden) und sechs Tagen (Service-Center Rostock) zwischenzeitlich sehr gute Werte erreicht, so Regierungsdirektor Schwedes.
Liebel hob in
diesem Zusammenhang die Leistungsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestellen hervor, welche sich auch in der Bereitschaft der standortübergreifenden Unterstützung wiederspiegle.
"

 Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, GPR-Info 6/2019, S. 2/3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190607_GPR.pdf







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