Donnerstag, 27. Juni 2019

BDZ: Scheitert die Fortentwicklung der neuen Dienstkleidung an der Finanzierung?!

BDZ: Scheitert die Fortentwicklung der neuen Dienstkleidung an der Finanzierung?!

BDZ-Vertreter waren zum Beteiligungsgespräch zur neuen Dienstkleidung im BMF:

"Beteiligungsgespräch im Bundesfinanzministerium

Scheitert die Fortentwicklung der neuen Dienstkleidung an der Finanzierung?!




Am 17. Juni 2019 fand im Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein gewerkschaftliches Beteiligungsgespräch zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift über die neue Dienstkleidung der Beschäftigten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll zu § 70a Bundesbesoldungsgesetz - BBesG) statt, die rückwirkend zum 1. Mai 2018 in Kraft treten soll. 
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft war mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Liebel, Hans Eich (BDZ und Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrats beim BMF) und einem Vertreter des dbb beamtenbund und tarifunion als einzige Fachgewerkschaft für die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner bei dem Beteiligungsgespräch vertreten. Die Möglichkeit der Teilnahme hätte auch für andere Gewerkschaften bestanden. Diese scheinen jedoch dem Dienstkleidungswesen des Zolls keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und glänzten mit Abwesenheit. 
Für das BMF nahm federführend die Leiterin der Abteilung III (Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer), Frau Ministerialdirektorin Tanja Mildenberger sowie weitere Vertreter der Abteilung III - teil.
Im Ergebnis konnten sich die Vertreter von dbb und BDZ angesichts des äußerst reservierten Verhaltens des BMF gegenüber den fachlichen Forderungen des BDZ des Eindrucks nicht erwehren, dass offenbar enorme haushalterische Engpässe bei der Finanzierung der neuen Dienstkleidung bestehen. 
So bestand seitens des BMF kein unmittelbares Entgegenkommen zu den vorgebrachten Kernforderungen des BDZ - weder bei der Ausstattung der Beschäftigten der Binnenzollämter und Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung noch hinsichtlich des deutlich zu gering bemessenen Ausstattungspakets der funktionalen Dienstkleidung. 
Im Gegenteil: Aufgrund des Beteiligungsgesprächs befürchtet der BDZ sogar eine Reduzierung des bisherigen Ausstattungspakets an funktionaler Dienstkleidung. 
Der BDZ kritisiert massiv die Entwicklung im Dienstkleidungswesen, die offensichtlich einer politischen Klärung bedarf.
Der dbb und der BDZ hatten bereits im Vorfeld des Beteiligungsgesprächs wiederholt schriftlich zu dem Entwurf der VwV – DKL Zoll Stellung bezogen. 
Einen wesentlichen Erfolg stellt dabei der ersatzlose Wegfall des bisher zu zahlenden Eigenanteils dar, da die neue Dienstkleidung den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Zudem hatte sich der BDZ-geführte Hauptpersonalrat (HPR) u. a. zu der beabsichtigten Abnutzungsentschädigung (steuerfrei nach § 3 Nr. 4 b Einkommensteuergesetz) für hauptamtliche Sporttrainer und Sportlehrende beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) gegenüber dem BMF positioniert. 
Dabei konnte erreicht werden, dass die als monatliche Pauschale und auf Antrag gewährte Abnutzungsentschädigung für das Tragen privater Sportkleidung während des Dienstsports von 5,00 auf 10,00 Euro/mtl. angehoben werden soll. Für die Gewährung soll nach Aussagen des BMF ein einmaliger Antrag genügen. 

Aufnahme von weiteren Dienstkleidungsträger/innen gefordert
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel ging eingangs der Debatte auf die in einer Abfrage unter den Beschäftigten mehrheitlich befürwortete Ausweitung der Dienstkleidungsträger/innen auf die Beschäftigten in den Binnenzollämtern ein, die auch fachlich begründet ist. Staatssekretär Werner Gatzer (BMF) hatte in der gemeinschaftlichen Besprechung am 27. Juni 2017 dem HPR zugesagt, dass die Beschäftigten der Binnenzollämter mit Dienstkleidung ausgestattet würden, wenn sie dies denn wollen – wir berichteten. Ministerialdirektorin Mildenberger (BMF) ließ keinen Zweifel an der fachlichen Notwendigkeit der Ausstattung der Binnenzollämter mit Dienstkleidung. 
Mit dem bestehenden Budget ist diese umfangreiche Ausstattung jedoch unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Das BMF habe die Generalzolldirektion (GZD) hinsichtlich des Umfangs und der Kosten dieses Vorhabens zu einer Berichterstattung aufgefordert.

Weitergehende Forderungen des BDZ
Zu allen anderen von den BDZ-Vertretern vorgetragenen Forderungen u.a.
  • die Aufnahme der Nachwuchskräfte in den Kreis der Dienstkleidungsträger/innen
  • die Ausstattung der mit Vollzugsaufgaben betrauten Beschäftigten des Zollfahndungsdienstes mit einer angemessenen Grundausstattung
  • die Erhöhung der Anzahl verschiedener funktionaler Dienstkleidungsstücke
  • die Aufnahme weiterer zusätzlicher Bekleidungsstücke (z.B. Funktions-T-Shirts)
  • der Erhöhung der vorgesehenen Abnutzungsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro/mtl. für die zum Bezug von Dienstkleidung berechtigten Angehörigen der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind,
vertrat das BMF die Meinung, diese nach erfolgter Ausstattung aller Dienststellen mit Dienstkleidung im Rahmen der nach drei Jahren vorgesehenen Evaluation der Verwaltungsvorschrift zu § 70a des BBesG über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erneut zu prüfen und ggfs. nachzusteuern.
Auf die BDZ-Forderung, die vorgesehene Abnutzungsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro/mtl. für hauptamtliche Sporttrainer und Sportlehrende zu erhöhen und auf nebenamtliche Sporttrainer auszudehnen, entgegneten die Vertreter des BMF, dass dies in einem Gesamtkomplex Trainerwesen, u.a. mit den Ergebnissen der Steuerungsunterstützung Zoll zur Ermittlung des Personalbedarfs der Trainer und einer Konzeption zum Traineraufwuchs auch im Zusammenhang mit den geplanten Einsatztrainingszentren, betrachtet werden müsse.
Der BDZ hat gegenüber dem BMF im Hinblick auf eine Gleichbehandlung mit der Bundespolizei erneut die Einführung der dort seit 2015 geltenden steuerfreien (§ 3 Nr. 4 b) EStG) Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € täglich für Dienstkleidungsträger/innen in der Zollverwaltung gefordert. In der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei ist u.a. geregelt, dass im Falle dessen, dass Polizeivollzugsbeamte (PVB) in der Bundespolizei auf dienstliche Anordnung während des Dienstes zivile Kleidung tragen müssen, die PVB eine Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € täglich erhalten. BMF hat die Einführung dieser Abnutzungsentschädigung mit Blick auf eine Ungleichbehandlung zwischen den Sachgebieten C/E einerseits und den übrigen in der Zollverwaltung in ziviler Kleidung Dienst verrichtenden Beschäftigten andererseits abermals abgelehnt.
BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes betont, dass der BDZ diese negative Entwicklung gewerkschaftlich nicht hinnehmen und alsbald in Gespräche mit den politisch Verantwortlichen eintreten wird."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/scheitert-die-fortentwicklung-der-neuen-dienstkleidung-an-der-finanzierung.html



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