Freitag, 21. Juni 2019

dbb-Vize Schäfer erläutert das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG)

dbb-Vize Schäfer erläutert das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer (Fachvorstand Beamtenpolitik) und zwei Vertreter der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft waren im sog. Beteiligungsgespräch des dbb beim BMI zum Gesetzentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG)

In einem Rundschreiben an die dbb-Fachgewerkschaften erläutert der dbb die Neuerungen:

"Weiterentwicklung des finanziellen Bundesbeamtenrechts mit dem geplanten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG)  
Hier: Beteiligungsgespräch am 29. Mai 2019  

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,  

am 29. Mai 2019 nahm der dbb unter Leitung des Zweiten Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, an dem förmlichen Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf eines BesStMG nebst Verordnungen zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat teil. 

Wie mit Info 2/2019 berichtet legte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Stand vom 11. Januar 2019 den ersten Entwurf des o. g. Besoldungsstrukturierungsmodernisierungsgesetzes nebst weit- und detailreichen Änderungen und der damit zusammenhängenden dienstrechtlichen Vorordnungen (u.a. Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung, Auslandsverwendungszuschlags-verordnung, Trennungsgeldverordnung) vor. Mit dem gesamten Regelungspaket soll der öffentliche Dienst des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger gestaltet und das Dienstrecht modernisiert, flexibilisiert und vereinfacht werden. Vorgesehen sind u. a.  
Anpassung/finanzielle Verbesserungen einer Vielzahl von Stellenzulagen,  
Erhöhung des zentralen Vergabebudgets der Leistungsbesoldung, 
Anpassung/finanzielle Verbesserung der Auslandsbesoldung,  
Weiterentwicklung/Neuentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung sowie Neuschaffung von finanziellen Regelungen zur Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft, 
Reform, Vereinfachung, Konzentration – und Verbesserungen für Teilzeitdienstleistende – bei den Regelungen zum Familienzuschlag, 
Verbesserungen bei der Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen, Reform und Vereinfachung der Bundesbesoldungsordnung B, 
attraktive und vereinfachende Fortentwicklung des Umzugskostenrechts. 

Der dbb hat zu diesem Gesetzentwurf am 14. Februar 2019 umfangreich unter Einbeziehung der Bundesbeamtengewerkschaften Stellung genommen und dabei u.a. die Neuregelung des Familienzuschlagsrechts kritisiert sowie die Ausweitung von Prämien und Zulagenregelungen auf weitere Bereiche der Bundesverwaltung gefordert.  

Darüber hinaus bemängelte er die seit langem anstehenden, systemgerechten Übertragungen begünstigender Regelungen von leistungsverbessernden Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungsrecht. 
Dazu gehörte die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der wesentlichen berufsprägenden Stellenzulagen aber auch die Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder.  

Mit Stand vom 5. April 2019 legte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen fortgeschriebenen Entwurf eines BesStMG sowie von Verordnungen zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des BesStMG vor, der gute Ergänzungen – u. a. im Bereich der Zulagentatbestände und die Neuregelung für Zuschläge bei begrenzter Dienstfähigkeit enthielt. Hervorzuheben war bei diesem Entwurf, dass er die Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen zur besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte enthielt. 
Damit wurde einer der zentralen Forderungen des dbb entsprochen, was dieser ausdrücklich in seiner erneuten Stellungnahme vom 7. Mai 2019 begrüßte. 
Mangels weiterer erheblicher Verbesserungen hielt der dbb im Übrigen an seiner bisherigen Stellungnahme fest.  

Am 27. Mai 2019 legte das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat einen weiter überarbeiten Entwurf des o.g. Gesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen vor, der Grundlage des Beteiligungsgespräches war. 
Dieser Entwurf ist als Anlage diesem Info beigefügt. 

An diesem Beteiligungsgespräch nahmen für den dbb neben dem Zweiten Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, auch die Bundesvorsitzende des vbob, Frau Rita Berning, der 1. Stellv. Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerk-schaft, Heiko Teggatz, sowie für den BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Thomas Liebel, stellvertretender BDZ-Bundesvorsitzender und Hans Eich, teil. 
Im Rahmen des Beteiligungsgespräches wurde zunächst betont, dass der dbb die vorgesehenen Vereinfachungen und Fortentwicklungen des Besoldungs- und Zulagenrechtes, aber auch des Versorgungsrechts ausdrücklich begrüßt. 
Dadurch würde der Dienst beim Bund moderner und attraktiver ausgestaltet, um die Grundlage dafür zu schaffen, mit bestens ausgebildeten, hoch motivierten Beschäftigten die vielfältigen Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit bewältigen zu können.

Des Weiteren begrüßte der dbb ausdrücklich die seit langem geforderte Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder durch Nachzeichnung der rentenrechtlichen Regelungen. Auch die Ausweitung vieler Zulagenregelungen und die Erhöhung der Zulagenbeträge – gerade im Bereich des Zolls und der Bundespolizei – fand ausdrücklich die Zustimmung des dbb. 
In diesem Zusammenhang wiederholte der dbb allerdings seine Forderung, auch die allgemeine Verwaltung in die positiven Verbesserungen aufzunehmen. 
Auch für die allgemeine Verwaltung sind Regelungen zu schaffen, die zu deutlichen Attraktivitätssteigerungen für vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Nachwuchskräfte beitragen. Der dbb forderte zudem, endlich der schleichenden Entwertung der Zulagenbeträge wirkungsvoll zu begegnen, diese in die linearen Anpassungen regelmäßig einzubeziehen. Ebenso sei auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen – z. B. im Bereich der Polizei – notwendig. Zu einem zentralen Schwerpunkt des Gesetzespakets, der Neuordnung der Regelungen des Familienzuschlagsrechts, teilte das BMI überraschenderweise mit, dass dieses aus dem Gesetzentwurf aufgrund der am Vortag stattgefundenen Ressortabstimmung entfallen sei. Das Gesamtpaket „Modernisierung, Vereinfachung und zielgenaue Steuerung des Familienzuschlagsrechts“ enthielt dringend notwendige vereinfachende und klarstellende Regelungen.  
Auch waren verbessernde Regelungen für Teilzeitbeschäftigte (keine zeitanteilige Kürzung) sowie deutliche Erhöhungen der Beträge des Familienzuschlags der Stufe 2 für das erste und zweite Kind vorgesehen. 
Neben diesen positiven Regelungen waren auch die Halbierung des Familienzuschlags der Stufe 1, Einschränkungen des Anwendungsbereichs sowie nur 2-jährige Besitzstandsregelungen geregelt. 

Dies hatte der dbb als nicht akzeptablen Teil des Gesetzespakets deutlich kritisiert.  

Der aktualisierte Gesetzentwurf wird den Gewerkschaften zeitnah vorgelegt. 

Ziel ist es das Bundeskabinett noch im Juni zu erreichen. 

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.  

Mit kollegialen Grüßen  
Friedhelm Schäfer  
Zweiter Vorsitzender  
Fachvorstand Beamtenpolitik"

Anlage
Referentenentwurf des BesStMG (Stand: 27.5.2019)
URL: http://dokumente.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2019/a2Info12-2019.pdf

Schreiben als PDF, 
URL: http://dokumente.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2019/Info12-2019.pdf 











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