Samstag, 8. Juni 2019

Zoll: Einfuhr von 10.000 unsicheren Gittertapes verhindert

Zoll: Einfuhr von 10.000 unsicheren Gittertapes verhindert

Der Zoll ist auch für die Einfuhrkontrolle von Gesundheitsartikeln zuständig. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurde die Einfuhr von unsicheren Gittertapes verhindert:

"Einfuhr von 10.000 unsicheren Gittertapes verhindert


Paketkontrollen am Frankfurter Flughafen
Bei der Kontrolle einer Kuriersendung aus China am 18. April 2019 stellten Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main 10.000 sogenannte Gittertapes fest. 



Es handelt sich dabei um spezielle Pflaster, welche in der Kinesiologie verwendet und auch zur Lösung von Blockaden auf die Haut aufgeklebt werden. 

Die Sendung war für eine Firma in Deutschland bestimmt.

Die Beamten hatten Zweifel in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, da notwendige Kennzeichnungen sowohl auf den Produkten selbst als auch auf den Verpackungen fehlten. 

Außerdem stellte sich heraus, dass auf der Verpackung unrechtmäßig eine Firma als verantwortlich für diese Produkte genannt wurde. Aufgrund dieser Kennzeichnungsmängel erklärte die durch den Zoll informierte zuständige Marktüberwachungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber dem Zoll die Pflaster als nicht einfuhrfähig.

"Der Verbraucher muss sich auf die Angaben auf dem Produkt beziehungsweise der Verpackung verlassen können. Angaben, wie zum Beispiel der Name und die Kontaktdaten eines Produktverantwortlichen oder Warnhinweise, sind notwendig, um die Konsumenten zu schützen. Diese Pflaster könnten zum Beispiel die Haut reizen, wenn sie zu lange draufbleiben", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Zusatzinformation

Viele Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main kam es in 2018 zum Schutz der Verbraucher bei 26.688 Aufgriffen zur Sicherstellung von 490.490 Waren. 
Darunter waren Schusspfeile für Bögen, Kfz-Scheinwerfer, Drohnen, Laserpointer, Hautbehandlungsgeräte und Fitnessarmbänder. Diese hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan.
Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und durch den Zoll dem Wirtschaftskreislauf entzogen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2019/z79_glittertapes.html



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