Mittwoch, 26. Juni 2019

BDZ: Verfahren zur Gewährung von Rechtschutz (dbb)

BDZ: Verfahren zur Gewährung von Rechtschutz (dbb)

Der BDZ BV Berlin-Brandenburg weist auf das derzeit geltende Verfahren zur Gewährung von Rechtschutz hin:

"Rechtsschutz

Verfahren der Gewährung von Rechtsschutz über den dbb beamtenbund und tarifunion für Mitglieder des BDZ



Mitgliedern des BDZ wird grundsätzlich Rechtsschutz entsprechend der Rechtsschutzrichtlinie des BDZ gewährt.

Für die Durchführung bedient sich der BDZ dabei der vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren. Es wird zwischen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz unterschieden. Beratungsrechtsschutz wird grundsätzlich unmittelbar durch den zuständigen Bezirksverband gewährt. 
Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2019 hat der Bundesvorsitzende des dbb - beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, einige verfahrensrechtliche Klarstellungen vorgenommen. Angepasst wurde zudem der Antrag auf Rechtsschutz und die dazugehörige Checkliste."

Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/verfahren-der-gewaehrung-von-rechtsschutz-ueber-den-dbb-beamtenbund-und-tarifunion-fuer-mitglieder-d.html


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