Donnerstag, 13. Juni 2019

Zoll: Verbotene Waffenlieferung mit Zielscheinwerfern und Lasern sichergestellt

Zoll: Verbotene Waffenlieferung mit Zielscheinwerfern und Lasern sichergestellt

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat im Frachtverkehr am Flughafen Frankfurt am Main eine 500 Kilogramm schwere Frachtsendung mit verbotenen Waffen mit Zielscheinwerfern und Lasern sichergestellt:

"Frachtsendung mit verbotenen Waffen sichergestellt

Zollkontrollen am Flughafen Frankfurt am Main

Am 23. Mai 2019 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main eine aus den Vereinigten Staaten von Amerika kommende, 500 Kilogramm schwere Frachtsendung. Die Sendung sollte am Flughafen abgefertigt und per Lkw an einen Waffenhandel in Österreich transportiert werden.
Die Sendung enthielt ein umfangreiches Sortiment an Ausrüstung für Schusswaffen, darunter Zielmarkierer (Laser) sowie Zielscheinwerfer. Außerdem stellten die Zöllner Pistolengriffstücke mit integriertem Laser fest. Eine waffenrechtliche Erlaubnis lag nicht vor. Da es sich bei Zielscheinwerfern und Laser um verbotene Waffen und bei den Pistolengriffstücken um wesentliche Waffenteile handelte, wurde die Frachtsendung zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes sichergestellt.
Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: 
"Solches Waffenzubehör erhöht die Zielgenauigkeit und damit die Gefährlichkeit der eigentlichen Schusswaffe erheblich. Der Gesetzgeber hat deshalb solche speziellen Vorrichtungen, die eigentlich Waffenzubehör sind, auch als 'verbotene Waffen' eingestuft."

Schusswaffenausrüstungen


Die restliche Sendung bestand aus diversen anderen Zieloptiken, Visieren, Entfernungsmessern, Ferngläsern, aber auch Kleinteilen. 
Diese Waren wurden waffenrechtlich zwar als unbedenklich eingestuft, es bestand jedoch hier der Verdacht auf einen Verstoß gegen Produktsicherheitsbestimmungen.

"Die Überwachungsbehörde bestätigte den Verdacht und stufte die Waren aufgrund von Kennzeichnungsmängeln sowie fehlender Begleitdokumente in deutscher Sprache als nicht konform und somit als nicht verkehrsfähig ein. 
Eine Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr war somit ausgeschlossen", so Straß weiter."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2019/z89_frachtsendung_ffm.html

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