Freitag, 14. Juni 2019

BMF: Gemeinschaftliche Besprechung mit dem Hauptpersonalrat (HPR)


BMF: Gemeinschaftliche Besprechung mit dem Hauptpersonalrat (HPR) 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläuterte gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPR) folgende Inhalte:

"Gemeinschaftliche Besprechung

Der Hauptpersonalrat hatte die Abteilungsleiterin der Zentralabteilung, Frau Dr. Martina Stahl-Hoepner, zu einer Gemeinschaftlichen Besprechung eingeladen. 
Thema war die personalvertretungsrechtliche Beteiligung des Gremiums bei IT-Verfahren im Bereich der Bundesfinanzverwaltung einerseits und bei ressortübergreifenden Maßnahmen andererseits. Eingangs betonte die ALin Z, dass es für Sie selbstverständlich ist, dass Transparenz und vollumfänglich vertrauensvolle Zusammenarbeit den Umgang mit dem HPR immer bestimmt haben und auch weiterhin bestimmen werden. 
Derzeit stehen die Verwaltung und der Hauptpersonalrat vor der Herausforderung, mit einem aus dem Jahr 1974 stammenden Personalvertretungsrecht umgehen zu müssen, in dem ein Verwaltungshandeln „nach alter Väter Sitte“ und eben nicht die aktuelle Verwaltungswirklichkeit abgebildet wird. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung - an dieser Stelle seien nur die geplante Einführung des Bürger- und Geschäftskundenportals (BuG), die Pilotierung der sog. E-Akte und die Erarbeitung von ProFis 2.0 beispielhaft genannt – wirft in beteiligungsrechtlicher Sicht immer wieder Fragen auf und die Sachverhalte bzw. Verfahren müssen „sauber“ abgearbeitet werden. 
Der HPR zeigte sich erfreut darüber, dass seine bereits seit langem angeregte Überarbeitung der Dienstvereinbarung IT nunmehr zeitnah durch die Unterabteilung Z C in die Wege geleitet werden soll. Dabei werden selbstverständlich auch die Belange der Datenschutzgrundverordnung eine gewichtige Rolle spielen. 
Abschließend bat der Vorsitzende Frau Dr. Stahl-Hoepner, sich persönlich insbesondere der Belange der Anwärterinnen und Anwärter anzunehmen. Diverse Eingaben beim HPR und der HJAV haben unzumutbar lange Bearbeitungszeiten der Reisekosten- und Trennungsgeldanträge bei der Reiskostenstelle des BWZ in Plessow gezeigt, welche für die Bearbeitung der Anträge sowohl in der Aus- als auch der Fortbildung zuständig ist. Offensichtlich sind hier bereits getroffene Zusagen zur Abhilfe nicht eingehalten worden. Die Abteilungsleiterin sagte eine umgehende Prüfung zu."

Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, HPR-Info 6/2019, S. 1, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190606_HPR.pdf




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