Donnerstag, 13. Juni 2019

Beamtenrecht in der Übersicht: Weihnachtsgeld in Bund und Ländern, Stand: 20.5.2019

Beamtenrecht in der Übersicht: 
Weihnachtsgeld in Bund und Ländern, Stand: 20.5.2019


"Weihnachtsgeld für Beamte und den öffentlichen Dienst


20. Mai 2019

Beamte erhalten aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine als Weihnachtsgeld bezeichnete Sonderzahlung, die entweder zum Ende des Jahres in Form einer zusätzliche Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Zahlung geleistet wird. Die Bezeichnung Weihnachtsgeld wurde in den vergangenen Jahren als Bezeichnung abgeschafft.
An diese Stelle tritt der Begriff der Sonderzahlung. Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L können ebenso eine Sonderzahlung erhalten, die in § 20 der entsprechenden Tarifverträgen geregelt ist.
Bundesbeamte erhalten seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. 

Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert. Sachsen hingegen ist bisher mit Stand Mai 2019 das einzige Bundesland, dass seinen Beamten keine Sonderzahlung gewährt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Wegfall des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes zum 1. Januar 2011 als wesentliche Ursache für die verminderte Alimentation ansieht. Allerdings ist der Gesetzgeber verpflichtet worden, den Verstoß gegen die Alimentationsprinzipien mit Wirkung bis spätestens zum 1. Juli 2016 zu beheben. Allerdings ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet worden, das Weihnachtsgeld in der früheren Form wieder einzuführen.

Weihnachtsgeld für Beamte in Bund und Länder 2019

Nachfolgend wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt bei folgenden Bundesländern integriert:
  • Seit 01. Januar 2008 Baden-Württemberg
  • Seit 01. Juli 2008 Thüringen
  • Seit Januar 2009 Rheinland-Pfalz
  • Seit 01. Juli 2009 Saarland
  • Seit 01. Juli 2009 Bund in Höhe von 5 %
  • Seit 01. Januar 2013 Brandenburg
  • Seit 01. Januar 2017 Nordrhein-Westfalen
Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung gegen Ende des Jahres erhalten hingegen folgende Beamte:

Höhe des Weihnachtsgeldes 2019

Die Jahressonderzahlung ist im Rahmen der Besoldungsrunde 2019 bis 2022 eingefroren worden. Dies bedeutet, dass kein Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Weihnachtsgeld bis 2018

Dienstherr Beamte Versorgungsempfänger
Bund 5 % vom Grundgehalt 4,17 %
Baden-Württemberg 4,17 % 2,5 %
Bayern1 65 – 70 % 56 – 60 %
Berlin2 900 – 1.300 € 450 – 600 Euro
Brandenburg 21 € / Monat
Bremen 710 € – 840 €
Hamburg 1.000 € 500 €
Hessen 5 % des Grundgehalts 2,66 %
Mecklenburg-Vorpommern 37,5 % – 48,5 % 37,5 % – 48,5 %
Niedersachsen 420 € A 2 – A 8
Nordrhein-Westfalen 2,5 % – 5 % 1,83 % – 5 %
Rheinland-Pfalz 4,17 % 4,17 %
Saarland 800 € – 1.000 € 400 € – 500 €
Sachsen
Sachsen-Anhalt 3 % bzw. 400 € – 600 € 3 % bzw. 200 € mindestens
Schleswig-Holstein 660 € A 2 – A 10 330 € A 2 – A 10
Thüringen 0,84 % – 3,75 % 0,84 % – 3,75 %

Bemerkungen zur Höhe der Sonderzahlung

Bund:

5 % in das Grundgehalt integriert; Beamte bis A 8 erhalten zusätzlich 10,42 Euro; Versorgungsempfänger erhalten ein Weihnachtsgeld von 4,17 %

Baden-Württemberg

4,17 % in das Grundgehalt integriert; Versorgungsempfänger erhalten ein Weihnachtsgeld von 2,5 %

1Bayern

In Bayern erhalten Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie Anwärter 70 Prozent des Grundgehalts als Einmalzahlung.  Ab der Besoldungsgruppe A 12 werden 65 Prozent gezahlt. Versorgungsempfänger erhalten in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 60 Prozent, ab A 12 56 Prozent der Versorgungsbezüge. Der Erhöhungsbetrag von 8,33 Euro pro Monat gilt für die Besoldungsgruppen A3 bis A 8 sowie für Anwärter und Dienstanfänger. Für jedes Kind, für welches auch ein Familienzuschlag gewährt wird, wird ein Erhöhungszuschlag von 2,13 Euro gezahlt.

2Berlin

In Berlin erhalten alle Beamten 2018 in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 1.300 Euro an Weihnachtsgeld. Alle übrigen Besoldungsgruppen erhalten 900 Euro, Versorgungsempfänger in A 1 bis A 9 650 Euro, alle übrigen 450 Euro. Anwärter erhalten 400 Euro Weihnachtsgeld.

Brandenburg

Für Beamte 21 Euro pro Monat in das Grundgehalt integriert, Beamtenanwärter 10 Euro, Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld.

Bremen

In Bremen erhalten die Landesbeamten eine Einmalzahlung in Höhe von 840 Euro in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. In den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 werden 710 Euro gezahlt. Beamte ab der Besoldungsgruppe A 12 und Versorgungsempfänger im Allgemeinen erhalten keine Sonderzahlung.

Hamburg

Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt. Beamte in R-, W-, C- und A-Besoldung erhalten 1.000 Euro Weihnachtsgeld. Bei Versorgungsempfängern in Hamburg wurde die Sonderzahlung dahingehend korrigiert. dass Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 12 und C 1 einen monatlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 500 Euro erhalten.
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Hessen

Die einmalige Sonderzahlung beträgt in Hessen 5 Prozent der monatlichen Bezüge. Bei Versorgungsempfängern vermindert sich der Betrag auf 2,66 Prozent.

Mecklenburg-Vorpommern

Beamte und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 48,5 Prozent des Grundgehalts als Sonderzahlung. Beamte in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 und in C 1 erhalten 42,5 Prozent. Alle anderen Beamten in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 37,5 Prozent des Grundgehalts.

Niedersachsen

Beamte in Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 420 Euro. Alle anderen Beamten und Versorgungsempfänger in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten keine Sonderzahlung.

Nordrhein-Westfalen

Ab dem 01.01.2017 erhalten Beamte in Nordrhein-Westfalen keine Einmalzahlung am Ende des Jahres mehr, sondern das Weihnachtsgeld wird in das monatliche Grundgehalt integriert. Es gelten folgende Erhöhungsbezüge: 5 % für A 2 bis A 6, 3,75 % für A 7 bis A 8, 2,5 % für A 9 bis A 16, B-, R-, C-, H- und W-Besoldung. Bei Versorgungsempfängern gelten folgende Werte: 5 % für A 2 bis A 6, 3,25 % für A 7 bis A 8, 1,83 % für A 9 bis A 16, B-, R-, C-, H- und W-Besoldung.

Rheinland-Pfalz

Für Beamte 4,17 %, die gleichen Regelungen gelten für Versorgungsempfänger.

Saarland

Beamte bis A 10 1.000 Euro; Beamte ab A 11, B, C, R und W 800 Euro, Beamte im Vorbereitungsdienst und Beamte mit Bezug von Waisengeld 285 Euro, Versorgungsempfänger bis A 10 500 Euro, Versorgungsempfänger ab A 11 400 Euro, die Auszahlung erfolgt monatlich mit dem Grundgehalt; Urlaubsgeld erhalten Beamte bis A 8 von 165 Euro.

Sachsen

In Sachsen wird bisher keine Sonderzahlung gezahlt.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt erhalten die Beamten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 3 % des Grundgehalts. Versorgungsempfänger  erhalten 3 % es Grundgehalts, mindestens jedoch 200 Euro.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein erhalten die Landesbeamten in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 660 Euro als einmalige Sonderzahlung pro Jahr. Versorgungsempfänger in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 erhalten 330 Euro. Alle übrigen Beamten und Versorgungsempfänger erhalten keine Sonderzahlung.

Thüringen

Beamte 0,84 bis 3,75 % monatlich, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt."

Quelle: kredit-beamten.de, URL:  https://www.kredit-beamten.de/weihnachtsgeld-fuer-beamte/

 

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