Mittwoch, 26. Juni 2019

Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg (Hintergrundinformationen) - 55 Strafverfahren eingeleitet

Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg (Hintergrundinformationen) -
55 Strafverfahren eingeleitet


Der Zoll hat in Hamburg in Zusammenarbeit mit der Polizei, Finanzamt und dem Gewerbeaufsichtsamt, bzw. der Feuerwehr 80 Shisha-Bars durchsucht und 700 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak beschlagnahmt sowie 55 Strafverfahren eingeleitet:

"Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg

700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt


In der Nacht zum 21. Juni 2019 hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars kontrolliert. 
Dabei wurden über 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt, acht illegale Glücksspielautomaten außer Betrieb gesetzt und diverse kleinere Funde von Betäubungsmitteln sichergestellt. 
Die Zollbeamten leiteten 55 Strafverfahren gegen die Barinhaber ein. 
Damit wurden in 70 Prozent aller kontrollierten Bars Zuwiderhandlungen festgestellt.
In 20 Objekten mussten die Kontrollen unterbrochen werden, da der Kohlenmonoxidgehalt in den Bars zu hoch und damit die Gesundheit von Gästen und Kontrollbeamten gefährdet war. Nachdem die Bezirksämter die Objekte nach einer gründlichen Lüftung wieder freigegeben hatten, wurden die Kontrollen fortgesetzt. 
Eine Bar wurde jedoch längerfristig wegen dramatisch überhöhter CO-Werte geschlossen.
Über 400 Beamte von Zoll, Polizei, Gewerbeamt und Finanzbehörde waren an der Kontrolle beteiligt. Zehn Zollhunde waren als Schutz- und Spürhunde zusätzlich im Einsatz.
Ziel der Großkontrolle war eine Überprüfung, ob alle steuerlichen Pflichten von den Barbetreibern eingehalten werden. So dürfen diese zum Beispiel nur versteuerten Wasserpfeifentabak verkaufen. Zu erkennen ist die Versteuerung an einem ordnungsgemäß angebrachten Steuersiegel.
"Wasserpfeifentabak gehört wie Zigaretten oder Alkohol zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren, sodass beim Verkauf in Shisha-Bars viele Gesetze einzuhalten sind", so die Pressesprecherin Kristina Severon. "Die hohe Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt, dass die einschlägigen Regelungen von den Betreibern der Bars größtenteils nicht eingehalten werden. Deshalb hatte unsere Kontrolle auch das Ziel, die Inhaber und ihre Gäste aufzuklären."

Die Kontrolle erfolgte in guter Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Steuerbehörde und Gewerbeamt. Neben den steuerrechtlichen Aspekten wurden damit auch die Regelungen des Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes sowie der Einhaltung der CO-Werte in den Shisha-Bars kontrolliert.

Zusatzinformation
  • Shisha-Bars dürfen nur versteuerten und verzollten Tabak verkaufen. Der Steuersatz für Wasserpfeifentabak beträgt mindestens 22 Euro pro Kilogramm. Der genaue Steuersatz hängt vom Einzelfall ab. Die Ergebnisse aus vorherigen Kontrollen zeigen jedoch, dass viele Shisha-Betreiber mit unversteuertem Tabak handeln.
  • Die ordnungsgemäße Versteuerung des Tabaks kann nur anhand des Steuerzeichens an der Umverpackung erkannt werden. Fehlt das Siegel, ist es gebrochen oder nicht an der korrekten Stelle angebracht, muss von einer Nichtversteuerung ausgegangen werden. Zuwiderhandlungen können eine Steuerhinterziehung darstellen.
  • Die Abgabe des Tabaks darf nur in Kleinverkaufspackungen erfolgen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher) muss selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (zum Beispiel aus einer 500-Gramm-Dose) ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
  • Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak, zum Beispiel durch Hinzufügen von Glycerin oder Molasse, ist nur mit einer Genehmigung des Hauptzollamts erlaubt. Zuwiderhandlungen können als Steuerhinterziehung geahndet werden.
  • Wasserpfeifentabak muss zum selben Preis weiterverkauft werden, wie auf dem Steuerzeichen angegeben. Wenn der Tabak zu einem höheren Preis verkauft wird, entsteht die Tabaksteuer adäquat zur Erhöhung und muss an den Zoll nachgezahlt werden. Wird dies nicht eingehalten, stellt dies unter Umständen eine Steuerhinterziehung dar.
  • Rauchen ist ungesund und deshalb müssen auch in Shisha-Bars das Jugend- und Nichtraucherschutzgesetz eingehalten werden. Hinzu kommt noch die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein. Um auch diesem Problem entgegenzuwirken, arbeitet der Zoll bei dieser Kontrolle verstärkt mit Polizei, Feuerwehr und Gewerbeamt zusammen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z51_kontrolle_shisha_bars.html
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen