Freitag, 6. Dezember 2019

BDZ BV Nord: Defekte Raumschießanlage in Hamburg-Rahlstedt

BDZ BV Nord: Defekte Raumschießanlage in Hamburg-Rahlstedt


"30.11.2019

Defekte Raumschießanlage in Hamburg-Rahlstedt – Lösung immer noch nicht in Sicht – Bundesbauabteilung offensichtlich überfordert



In der Lüftungsanlage der Raumschießanlage in Hamburg -Rahlstedt liegt seit 2016 ein Defekt vor. Aus diesem Grund kann derzeit nur eine der beiden Schießstände genutzt werden. Dies wirkt sich negativ auf das Fortbildungsschießen der waffentragenden Kolleginnen und Kollegen des HZA Hamburg, der Zollfahndung Hamburg sowie dem HZA Itzehoe, SG C beim Flughafen Hamburg aus und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Dienstwaffenberechtigung aberkannt werden muss. 
Dies muss unbedingt verhindert werden.

Daher hat sich der BDZ Bezirksversand Nord an die zuständige Fachdirektion III der GZD mit der Bitte gewandt, schnellst möglichst Abhilfe zu schaffen.
Mit Schreiben vom 12. November teilt die GZD dem BDZ-Bezirksverband Nord mit, dass die Neuplanung mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden ist und die Zuständigkeit im Bereich der Bundesbauabteilung liege. 


Aufgrund der Größe einer neuen Lüftungsanlage wird derzeit geprüft, ob eventuell das Dach der Raumschießanlage angehoben werden muss. Ein Ende der Prüfung sei aktuell immer noch nicht absehbar. Da es sich um eine Liegenschaftsangelegenheit handelt, wird der Vorgang nunmehr von der Direktion I bearbeitet.

Erneut haben wir ein Problem mit dem Liegenschaften-Management. 

Der Neubau des HZA Hamburg gegenüber vom Standort in der Koreastraße soll mindestens noch bis 2026 dauern, beim BWZ in Sigmaringen plant man im „Eilverfahren“ mit mindestens 9 Jahren und die für die Kolleginnen und Kollegen erforderliche Schießanlage kann nicht schnellstmöglich hergerichtet werden, weil die Bundesbaubehörde nicht liefern kann.

Offensichtlich liegt ein strukturelles Problem beim Liegenschaften-Management des Bundes vor. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Wir werden weiter für eine schnelle Sanierung arbeiten.
Kein Waffenträger darf seine Berechtigung verlieren, weil er mangels Möglichkeit nicht schießen konnte!
(Autoren: Sandro Kappe und Sebastian Harms)"

Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/defekte-raumschiessanlage-in-hamburg-rahlstedt-loesung-immer-noch-nicht-in-sicht-bundesbauab.html


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