Samstag, 28. Dezember 2019

Zoll: 125 Kilogramm gefälschte Markenbekleidung am Frankfurter Flughafen sichergestellt

Zoll: 125 Kilogramm gefälschte Markenbekleidung am Frankfurter Flughafen sichergestellt

Kontrollbeamte am Frankfurter Flughafen haben fünf Packstücke mit 125 Kilogramm gefälschten Markenbekleidung festgestellt:

"125 Kilogramm gefälschte Markenbekleidung


Zoll am Frankfurter Flughafen zieht fünf Packstücke aus dem Verkehr
Am 12. Dezember 2019 zog der Zoll am Frankfurter Flughafen 125 Kilogramm mutmaßlich gefälschte T-Shirts, Jeans und Oberhemden aus dem Verkehr. 
Die aus fünf Packstücken bestehende Frachtsendung aus der Türkei sollte über Deutschland an eine Privatperson in der Dominikanischen Republik weitergeleitet werden. Bei zwölf Jeanshosen sowie 15 T-Shirts entdeckten die Zöllner außerdem Wäscheetiketten mit unzutreffenden Herkunftsangaben.

Vom Fälschungsverdacht betroffen waren sieben verschiedene Luxusmarken. 

Der Wert vergleichbarer Originale wird auf insgesamt 103.000 Euro beziffert. 
"Oft sind Fälschungen von Kleidungsstücken nicht auf den ersten Blick zu erkennen. 
In diesem Fall waren die Fälschungsmerkmale sofort erkennbar. 

Nach Eingang der Bestätigung durch die Originalhersteller werden die Plagiate vernichtet", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Zusatzinformation

Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. 
Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 9.155 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. 
Die 521.911 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 25,7 Millionen Euro. 
Sie wurden zu 85 Prozent aus China eingeführt.
Es gab auch 539 Fälle mit 39.979 gefälschten Tabletten und Ampullen. 
Weitere Herkunftsländer der Plagiate waren Hongkong, die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur und die USA. 
Die Bandbreite reichte von Uhren, Kleidung, Taschen, Sonnenbrillen, Mobiltelefonen über Spielzeug bis hin zu Computerzubehör."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2019/z66_markenbekleidung_ffm.html



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen