Freitag, 20. Dezember 2019

Zoll und Bundesagentur für Arbeit vereinbaren Grundsätze für die enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Kindergeldmissbrauchs

Zoll und Bundesagentur für Arbeit vereinbaren Grundsätze für die enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Kindergeldmissbrauchs

Die Zollverwaltung und die Bundesagentur für Arbeit vereinbaren Grundsätze für die enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Kindergeldmissbrauchs:

"Enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Kindergeldmissbrauchs

Zoll und Bundesagentur für Arbeit vereinbaren Grundsätze
Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, und der Leiter der Direktion der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, vereinbarten am 18. Dezember 2019 eine noch engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des ungerechtfertigten Kindergeldbezugs. 

"Damit bündeln wir unsere Kräfte und werden noch schlagkräftiger", betonte Vizepräsident Haas. 
Für den Leiter der Familienkasse Karsten Bunk stellt die künftige intensive Zusammenarbeit mit dem Zoll einen wesentlichen Fortschritt dar:
"Wir bekommen so Informationen und Unterstützung, die uns helfen werden, Missbrauch wirksam einzudämmen." 


Mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch bekam die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) die Befugnis, im Rahmen ihrer Prüfungen festzustellen, ob Anhaltspunkte für ungerechtfertigten Kindergeldbezug bestehen und diese für weitere Maßnahmen an die zuständige Familienkasse weiterzuleiten. 
Darüber hinaus kann die FKS nun an Prüfungen der Familienkassen mitwirken und diese vor Ort zu unterstützen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/x81_kindergeldmissbrauch.html 


 


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