"BImA & Co
Wohnungen für Staatsbedienstete
Seit den 1950er Jahren betreibt der Bund
Wohnungsfürsorge für Staatsbedienstete und hat in den vergangenen
Jahrzehnten unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Deckung des
Wohnraumbedarfs eingesetzt. Der Bau bundeseigener Wohnungen gehörte
lange Zeit nicht mehr dazu, nun aber wechselt die mittlerweile
zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Kurs und
greift sozusagen wieder höchstselbst zur Maurerkelle. Der Bund besitzt
derzeit bundesweit rund 25.700 unbebaute Grundstücke mit einer Fläche
von 87.000 Hektar. In den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am
Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart ist er Eigentümer von 971
unbebauten Flurstücken mit einer Gesamtfläche von 930 Hektar. Auf rund
200 Liegenschaften beabsichtigt die BImA nun, eigenständig Wohnungen für
Bundesbeschäftigte zu bauen.
Die Auswahl der entsprechenden Flächen im Bundesgebiet richtet sich in erster Linie nach dem Bedarf an Wohnungen für Bundesbedienstete in der jeweiligen Region sowie der Situation auf dem regionalen Wohnungsmarkt.
Aktuell plant die BImA in Berlin, wo sie derzeit bereits 4.804 Wohnungen besitzt, den Bau mehrerer Tausend neuer Wohnungen in den kommenden Jahren – als Reaktion auf den angespannten Immobilienmarkt in der Hauptstadt. „Die BImA geht davon aus, dass sie in Berlin rund 2.500 Wohnungen errichten kann“, sagte BImA-Sprecher Thorsten Grützner der Berliner Morgenpost (15.11.2019).
Die Auswahl der entsprechenden Flächen im Bundesgebiet richtet sich in erster Linie nach dem Bedarf an Wohnungen für Bundesbedienstete in der jeweiligen Region sowie der Situation auf dem regionalen Wohnungsmarkt.
Aktuell plant die BImA in Berlin, wo sie derzeit bereits 4.804 Wohnungen besitzt, den Bau mehrerer Tausend neuer Wohnungen in den kommenden Jahren – als Reaktion auf den angespannten Immobilienmarkt in der Hauptstadt. „Die BImA geht davon aus, dass sie in Berlin rund 2.500 Wohnungen errichten kann“, sagte BImA-Sprecher Thorsten Grützner der Berliner Morgenpost (15.11.2019).
36.000 Wohnungen, 466.000 Hektar Grund
Mit einem Portfolio von Grundstücken mit einer
Gesamtfläche von rund 466.000 Hektar und etwa 36.000 Wohnungen ist die
BImA einer der größten Immobilieneigentümer in Deutschland und
unterstützt als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes die
gemeinsame Offensive von Bund, Ländern und Kommunen für mehr bezahlbaren
Wohnraum. Dafür werden derzeit auch vermehrt bundeseigene Grundstücke
günstig an Städte und landeseigene Wohnungsgesellschaften verkauft oder
abgegeben.
So wie etwa zuletzt das so genannte Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg, für das der Bund im Tausch sieben große Kultureinrichtungen, darunter der Gropius-Bau, das Haus der Kulturen der Welt und das Jüdische Museum erhielt.
So wie etwa zuletzt das so genannte Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg, für das der Bund im Tausch sieben große Kultureinrichtungen, darunter der Gropius-Bau, das Haus der Kulturen der Welt und das Jüdische Museum erhielt.
Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Die BImA-Wohnungsfürsorge ist Teil der
Fürsorgepflicht des Dienstherrn Bund gegenüber seinen Beamtinnen/Beamten
und Soldatinnen/Soldaten (§ 31 Abs. 1 SG; § 78 Abs. 1 BBG) im Rahmen
des Dienst- und Treueverhältnisses (Zusammenführung von Familien,
Verbesserung der Wohnverhältnisse). Daneben spielen die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Rolle (Einsparung von
Trennungsgeld).
Nicht zuletzt wird das Ziel verfolgt, durch eine dienstortnahe Unterbringung der Beschäftigten die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen des Bundes zu ermöglichen, zu erhalten bzw. zu stärken.
Rund 45 Beschäftigte kümmern sich bei der BImA in Sachen Wohnungsfürsorge.
Ihnen obliegt die Vergabe der zur Verfügung stehenden Wohnungen an Bundesbedienstete sowie der Erwerb zusätzlicher Belegungsrechte an Drittwohnungen, um den anhaltend hohen Bedarf an Wohnungen zur Unterbringung von Bundesbediensteten und deren Familien, insbesondere in den Ballungsräumen, zu decken. Am 1. August 2017 standen rund 65.000 Wohnungen, davon 36.000 Wohnungen im Bundeseigentum, für Wohnungsfürsorgezwecke zur Verfügung. Ende 2017 betrug die Leerstandsquote 6,43 Prozent. Zum berechtigten Personenkreis der Wohnungsfürsorge gehören insbesondere alle Personen, die aus einem Titel des Bundeshaushalts besoldet (Beamte, Soldaten, Richter) oder vergütet (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst) werden und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach den Dringlichkeitsstufen Trennungsgeldempfänger (A), anerkannte Härtefälle (B, z. B. Wohnungsbewerber, die über keine oder nur unzureichende Wohnung am Dienstort oder dessen Einzugsbereich verfügen) und sonstige Bewerber (C). Bonn-Berlin- bzw. Berlin-Bonn-Umziehenden wird ebenfalls Priorität eingeräumt. Bewerber, die als schwerbehindert eingestuft sind, werden innerhalb der Dringlichkeitsstufen vorrangig berücksichtigt.
Auf die Miethöhe hat die Einkommenssituation der Bewerberinnen und Bewerber keinen Einfluss – die BImA vereinbart für ihre Wohnungen die am Markt erzielbaren Mieten, was regelmäßig der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.
Die Regelungen der Mietpreisgrenze findet in den Gebieten, in denen sie gilt, Anwendung.
Auch die Vermittlung von bebauten oder unbebauten Kaufgrundstücken, Eigentumswohnungen sowie die Gewährung von Familienheimdarlehen gehören zum wohnungsfürsorgerischen Angebot der BImA.
Bis wann die neuen BImA-Wohnungen in Berlin gebaut sein werden, ist noch völlig offen, teilweise müssen erst noch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau auf den Grundstücken geschaffen werden.
Daher heißt es auch für Bundesbeschäftigte in der Hauptstadt weiterhin Zähne zu und durch auf dem Wohnungsmarkt.
Nicht zuletzt wird das Ziel verfolgt, durch eine dienstortnahe Unterbringung der Beschäftigten die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen des Bundes zu ermöglichen, zu erhalten bzw. zu stärken.
Rund 45 Beschäftigte kümmern sich bei der BImA in Sachen Wohnungsfürsorge.
Ihnen obliegt die Vergabe der zur Verfügung stehenden Wohnungen an Bundesbedienstete sowie der Erwerb zusätzlicher Belegungsrechte an Drittwohnungen, um den anhaltend hohen Bedarf an Wohnungen zur Unterbringung von Bundesbediensteten und deren Familien, insbesondere in den Ballungsräumen, zu decken. Am 1. August 2017 standen rund 65.000 Wohnungen, davon 36.000 Wohnungen im Bundeseigentum, für Wohnungsfürsorgezwecke zur Verfügung. Ende 2017 betrug die Leerstandsquote 6,43 Prozent. Zum berechtigten Personenkreis der Wohnungsfürsorge gehören insbesondere alle Personen, die aus einem Titel des Bundeshaushalts besoldet (Beamte, Soldaten, Richter) oder vergütet (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst) werden und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach den Dringlichkeitsstufen Trennungsgeldempfänger (A), anerkannte Härtefälle (B, z. B. Wohnungsbewerber, die über keine oder nur unzureichende Wohnung am Dienstort oder dessen Einzugsbereich verfügen) und sonstige Bewerber (C). Bonn-Berlin- bzw. Berlin-Bonn-Umziehenden wird ebenfalls Priorität eingeräumt. Bewerber, die als schwerbehindert eingestuft sind, werden innerhalb der Dringlichkeitsstufen vorrangig berücksichtigt.
Auf die Miethöhe hat die Einkommenssituation der Bewerberinnen und Bewerber keinen Einfluss – die BImA vereinbart für ihre Wohnungen die am Markt erzielbaren Mieten, was regelmäßig der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.
Die Regelungen der Mietpreisgrenze findet in den Gebieten, in denen sie gilt, Anwendung.
Auch die Vermittlung von bebauten oder unbebauten Kaufgrundstücken, Eigentumswohnungen sowie die Gewährung von Familienheimdarlehen gehören zum wohnungsfürsorgerischen Angebot der BImA.
Bis wann die neuen BImA-Wohnungen in Berlin gebaut sein werden, ist noch völlig offen, teilweise müssen erst noch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau auf den Grundstücken geschaffen werden.
Daher heißt es auch für Bundesbeschäftigte in der Hauptstadt weiterhin Zähne zu und durch auf dem Wohnungsmarkt.
Immobilien-Selbsthilfe: Beamtenwohnungsvereine
Zweck der Gründung war seinerzeit „die Schaffung von gesunden und zweckmäßig eingerichteten Wohnungen für seine Mitglieder in eigens erbauten oder erworbenen Häusern“, heißt es auf der Homepage der Genossenschaft. Am 21. Juni 1948 – dem Stichtag der Währungsreform – hatte der bwv 830 Wohnungen.
Dieser Bestand hat sich bis heute auf 1.731 Wohnungen erhöht. Doch auch die Beamtenwohnungsverbände spüren die Wohnungsnot – vor allem in den Großstädten.
Und so heißt es beim bwv in München derzeit:
„Aktuell werden keine Mitglieder aufgenommen. Von Anfragen bitten wir Abstand zu nehmen.“
Quelle: t@cker-tipps 12/2019, URL: http://www.tacker-online.de/html/tipps.html
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