Mittwoch, 11. Dezember 2019

t@cker-tipps 12/2019: Wohnungen für Staatsbedienstete (BImA & Co)

t@cker-tipps 12/2019: Wohnungen für Staatsbedienstete (BImA & Co)


"BImA & Co
Wohnungen für Staatsbedienstete
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA, hier die Zentrale in Bonn), baut im Rahmen der Wohnungsfürsorge nach langen Jahren wieder Wohnungen für Bundesbedienstete. In Berlin sollen mehrere Tausend neue Einheiten entstehen. 
Back to the roots heißt es derzeit bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Sachen Wohnungsfürsorge für Staatsbedienstete: Es wird wieder gebaut! In der Hauptstadt sollen mehrere Tausend neue Wohnungen entstehen, um die Wohnungsknappheit, von der natürlich auch die dort arbeitenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes betroffen sind, für diese zu entschärfen. Ein Novum – in den letzten Jahren kümmerte sich die Behörde insbesondere um das Immobilien- und Liegenschaftsmanagement bundeseigene Grundstücke möglichst gewinnbringend zu verkaufen.

Seit den 1950er Jahren betreibt der Bund Wohnungsfürsorge für Staatsbedienstete und hat in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Deckung des Wohnraumbedarfs eingesetzt. Der Bau bundeseigener Wohnungen gehörte lange Zeit nicht mehr dazu, nun aber wechselt die mittlerweile zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Kurs und greift sozusagen wieder höchstselbst zur Maurerkelle. Der Bund besitzt derzeit bundesweit rund 25.700 unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von 87.000 Hektar. In den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart ist er Eigentümer von 971 unbebauten Flurstücken mit einer Gesamtfläche von 930 Hektar. Auf rund 200 Liegenschaften beabsichtigt die BImA nun, eigenständig Wohnungen für Bundesbeschäftigte zu bauen. 
Die Auswahl der entsprechenden Flächen im Bundesgebiet richtet sich in erster Linie nach dem Bedarf an Wohnungen für Bundesbedienstete in der jeweiligen Region sowie der Situation auf dem regionalen Wohnungsmarkt.

Aktuell plant die BImA in Berlin, wo sie derzeit bereits 4.804 Wohnungen besitzt, den Bau mehrerer Tausend neuer Wohnungen in den kommenden Jahren – als Reaktion auf den angespannten Immobilienmarkt in der Hauptstadt. „Die BImA geht davon aus, dass sie in Berlin rund 2.500 Wohnungen errichten kann“, sagte BImA-Sprecher Thorsten Grützner der Berliner Morgenpost (15.11.2019).
36.000 Wohnungen, 466.000 Hektar Grund
Mit einem Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 466.000 Hektar und etwa 36.000 Wohnungen ist die BImA einer der größten Immobilieneigentümer in Deutschland und unterstützt als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes die gemeinsame Offensive von Bund, Ländern und Kommunen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Dafür werden derzeit auch vermehrt bundeseigene Grundstücke günstig an Städte und landeseigene Wohnungsgesellschaften verkauft oder abgegeben. 
So wie etwa zuletzt das so genannte Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg, für das der Bund im Tausch sieben große Kultureinrichtungen, darunter der Gropius-Bau, das Haus der Kulturen der Welt und das Jüdische Museum erhielt.



Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Die BImA-Wohnungsfürsorge ist Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Bund gegenüber seinen Beamtinnen/Beamten und Soldatinnen/Soldaten (§ 31 Abs. 1 SG; § 78 Abs. 1 BBG) im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses (Zusammenführung von Familien, Verbesserung der Wohnverhältnisse). Daneben spielen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Rolle (Einsparung von Trennungsgeld). 
Nicht zuletzt wird das Ziel verfolgt, durch eine dienstortnahe Unterbringung der Beschäftigten die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen des Bundes zu ermöglichen, zu erhalten bzw. zu stärken.
Rund 45 Beschäftigte kümmern sich bei der BImA in Sachen Wohnungsfürsorge. 
Ihnen obliegt die Vergabe der zur Verfügung stehenden Wohnungen an Bundesbedienstete sowie der Erwerb zusätzlicher Belegungsrechte an Drittwohnungen, um den anhaltend hohen Bedarf an Wohnungen zur Unterbringung von Bundesbediensteten und deren Familien, insbesondere in den Ballungsräumen, zu decken. Am 1. August 2017 standen rund 65.000 Wohnungen, davon 36.000 Wohnungen im Bundeseigentum, für Wohnungsfürsorgezwecke zur Verfügung. Ende 2017 betrug die Leerstandsquote 6,43 Prozent. Zum berechtigten Personenkreis der Wohnungsfürsorge gehören insbesondere alle Personen, die aus einem Titel des Bundeshaushalts besoldet (Beamte, Soldaten, Richter) oder vergütet (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst) werden und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach den Dringlichkeitsstufen Trennungsgeldempfänger (A), anerkannte Härtefälle (B, z. B. Wohnungsbewerber, die über keine oder nur unzureichende Wohnung am Dienstort oder dessen Einzugsbereich verfügen) und sonstige Bewerber (C). Bonn-Berlin- bzw. Berlin-Bonn-Umziehenden wird ebenfalls Priorität eingeräumt. Bewerber, die als schwerbehindert eingestuft sind, werden innerhalb der Dringlichkeitsstufen vorrangig berücksichtigt. 
Auf die Miethöhe hat die Einkommenssituation der Bewerberinnen und Bewerber keinen Einfluss – die BImA vereinbart für ihre Wohnungen die am Markt erzielbaren Mieten, was regelmäßig der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. 
Die Regelungen der Mietpreisgrenze findet in den Gebieten, in denen sie gilt, Anwendung. 
Auch die Vermittlung von bebauten oder unbebauten Kaufgrundstücken, Eigentumswohnungen sowie die Gewährung von Familienheimdarlehen gehören zum wohnungsfürsorgerischen Angebot der BImA.
Bis wann die neuen BImA-Wohnungen in Berlin gebaut sein werden, ist noch völlig offen, teilweise müssen erst noch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau auf den Grundstücken geschaffen werden. 
Daher heißt es auch für Bundesbeschäftigte in der Hauptstadt weiterhin Zähne zu und durch auf dem Wohnungsmarkt.

Immobilien-Selbsthilfe: Beamtenwohnungsvereine
Weitere Anbieter, die sich neben der Wohnungsraumfürsorge der einzelnen Länder für Landesbedienstete und einzelner kommunaler Dienstherrn und Arbeitgeber ebenfalls um Wohnraum für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst kümmern, sind die zahlreichen Beamtenwohnungsvereine in Deutschland. Meist angesiedelt in größeren Städten und Metropolregionen, agieren sie lokal und regional vor Ort als genossenschaftliche Immobilieneigner und Vermieter. Während sich einige von ihnen mittlerweile auch für Nicht-Angehörige des Staatsdienstes geöffnet haben, arbeiten andere noch immer ausschließlich für Angehörige des öffentlichen Dienstes. So auch der Beamtenwohnungsverein München (bwv). Er wurde als gemeinnützige Genossenschaft am 21. Februar 1921 in München gegründet. Die Errichtung der Genossenschaft erfolgte als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst. Damals wie heute ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft die Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, so steht es in der bwv-Satzung. 
Zweck der Gründung war seinerzeit „die Schaffung von gesunden und zweckmäßig eingerichteten Wohnungen für seine Mitglieder in eigens erbauten oder erworbenen Häusern“, heißt es auf der Homepage der Genossenschaft. Am 21. Juni 1948 – dem Stichtag der Währungsreform – hatte der bwv 830 Wohnungen. 
Dieser Bestand hat sich bis heute auf 1.731 Wohnungen erhöht. Doch auch die Beamtenwohnungsverbände spüren die Wohnungsnot – vor allem in den Großstädten. 
Und so heißt es beim bwv in München derzeit: 
„Aktuell werden keine Mitglieder aufgenommen. Von Anfragen bitten wir Abstand zu nehmen.“ 

Quelle: t@cker-tipps 12/2019, URL: http://www.tacker-online.de/html/tipps.html

 


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