Zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe hat das Landgericht München II einen 30-jährigen Russen wegen bewaffneten Handels mit Marihuana in fünf Fällen rechtskräftig verurteilt:
"Handel mit Marihuana
Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten
Zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe hat das Landgericht München II einen 30-jährigen Russen wegen bewaffneten Handels mit Marihuana in fünf Fällen rechtskräftig verurteilt.
Nach den Ermittlungen des Zollfahndungsamts München hat er im Verlauf des Jahres 2018 insgesamt ein Kilogramm Marihuana (also je Einzelfall 200 Gramm) von einer anderen Person angekauft und in der Folge an einen festen Stamm von Abnehmern weitergegeben.
Bei seiner Festnahme und der anschließenden Durchsuchung der Wohnung in Bad Tölz Ende 2018 fanden die Ermittler des Zolls neben weiteren knapp 100 Gramm Marihuana auch einen Rucksack, der Utensilien zum portionsgerechten Verkauf (Feinwaage, Verpackungsmaterial) des Rauschgifts enthielt.
Darunter befand sich allerdings auch ein sogenanntes Butterflymesser, welches als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz zu werten ist und sich in der Gesamtschau strafverschärfend darstellte als bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln.
Das Rauschgift hatte der Verurteilte von einem 24-jährigen Deutschen, der das Marihuana zuvor mit einem Kurier aus Spanien einschmuggeln ließ.
Er war Mitte 2018 zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen Schmuggels von knapp zehn Kilogramm Marihuana verurteilt worden."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/y39_marihuana_zfam.html
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