Montag, 23. Dezember 2019

BMF: Sachstand Übertragung der Zulagen für Beamte/innen auf die Tarifbeschäftigten

BMF: Sachstand Übertragung der Zulagen für Beamte/innen auf die Tarifbeschäftigten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Sachstand Übertragung der Zulagen für Beamte/innen auf die Tarifbeschäftigten

Mit Erlass vom 18. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erste Anwendungshinweise und Regelungen von Zuständigkeiten zum Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG -) bekannt gegeben.

Das BMF führt im o. g. Erlass aus, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angekündigt hat, in Kürze mit Rundschreiben erläuternde Hinweise zur Anwendung der besoldungsrechtlichen und der versorgungsrechtlichen Neuregelungen bekanntzugeben. Für die Tarifbeschäftigten des Bundes wird das BMI noch ein gesondertes Rundschreiben mit Durchführungshinweisen bekanntgeben; insoweit bleibt der dazu noch anstehende Bekanntgabeerlass des BMF abzuwarten.  
Eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung auf den Bereich der Tarifbeschäftigten ist für zahlreiche Zulagen geplant. 

Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung betrifft dies insbesondere die strukturell neu gestaltete Zulage nach Vorbemerkung Nr. 15 Absatz 1 Nr. 3 zu den BBesO A und B (Zulage für ZKA und sogenannte Bereichszulage) sowie die neu eingeführte sogenannte ITZBund-Zulage nach Vorbemerkung Nr. 17 zu den BBesO A und B. Hinsichtlich der Übertragung weiterer Zulagen sind die Abstimmungen mit dem BMI noch nicht abgeschlossen. Sofern Tarifbeschäftigte bereits derzeit Anspruch auf die Gewährung von Stellenzulagen nach Besoldungsrecht haben, wirkt sich eine im BesStMG geregelte Erhöhung der jeweiligen Zulagenbeträge im Tarifbereich in der Regel automatisch aus. 
Im Bekanntgabeerlass vom 18. Dezember 2019 zur Verwaltungsvorschrift für die Zulage für Beamte, die in typisierten Bereichen örtlicher Behörden der Zollverwaltung verwendet werden - sogenannte Bereichszulage - (kurz: VV - BMF - BereichsZul) hat das BMF ausgeführt, dass diese ausschließlich Regelungen für den Besoldungsbereich betrifft.  
Eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung der Zulage nach der Vorbemerkung Nummer 15 BBesO A/B auf Tarifbeschäftigte in diesen Bereichen ist geplant. 
Die dazu erforderliche Rechtsgrundlage in Form einer außertariflichen Maßnahme wird das BMI im Einvernehmen mit BMF noch schaffen und in Form eines Rundschreibens bekanntgeben. Die Ausgestaltung der näheren Einzelheiten wird derzeit noch geprüft und bleibt einem gesonderten BMF-Erlass vorbehalten. 

Dadurch hat das BMF erfreulicherweise den Weg hin zu einer Übertragung von verschiedenen Beamtenzulagen auf Tarifbeschäftigte eingeschlagen und kommt damit den beharrlichen Forderungen des BDZ und der BDZ-Fraktion im HPR nach! 

Ferner hat das BMF im Januar 2020 eine Dienstbesprechung Besoldung geplant, an der sowohl der Vorsitzende des HPR, Dieter Dewes, als auch das HPR-Vorstandsmitglied Hans Eich, beide BDZ, teilnehmen werden. 
Als Besprechungsthemen sind u.a. vorgesehen:  
Änderungen durch das BesStMG und durch die Mantelverordnung zum BesStMG
Änderungen in der VV-BMF-PolZul (Vorbem. Nr. 9 BBesO A und B) 
VV-BMF-BereichsZul (Vorbem. Nr. 15 BBesO A/B)
Wir werden weiter berichten! Für die Tarifbeschäftigten „BDZ“!"

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2019, S. 2, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191219_HPR.pdf


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