Donnerstag, 19. Dezember 2019

GZD: Unterbringung der Direktion IX der GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße

GZD: Unterbringung der Direktion IX der GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)  teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:

"Unterbringung der Direktion IX der GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße

Dem GPR wurde der Erkundungsbericht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Unterbringung der Direktion IX der GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße (Haardter Straße 1, Neustadt) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Die BImA hat das Erkundungsverfahren abgeschlossen. 
In ihrer Unterbringungsempfehlung spricht sie sich für Anmietung eines Teils des Bürogebäudes in der Liegenschaft Chemnitzer Straße 2, Neustadt/Weinstraße aus. 
Im Erkundungsverfahren hat sich diese Liegenschaft als alternativlos herausgestellt, da keine weiteren adäquaten Objekte zur Verfügung standen, die für eine kurzfristig realisierbare Anmietung zur Nutzung im Schulungsbetrieb geeignet gewesen wären. 
Die GZD beabsichtigt, sich der Unterbringungsempfehlung der BImA anzuschließen. Nach Zustimmung des BMF und den erforderlichen Umbaumaßnahmen soll bereits ab Frühjahr 2020 der Lehrbetrieb in der neuen Liegenschaft aufgenommen werden.  
Die BDZ-Fraktion im GPR begrüßt den Fortschritt hinsichtlich einer – für einen zukunftsfähigen Aus- und Fortbildungsbetrieb angemessenen – Unterbringung der Direktion XI am Dienstort Neustadt/Weinstraße."

Quelle: BDZ, GPR-Info 12/2019, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191216_GPR.pdf

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