GZD: Unterbringung der Direktion IX der GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße 
Die
 BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)  
teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden
 ist:
"Unterbringung der Direktion IX der GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße 
Dem  GPR  wurde  der  Erkundungsbericht  der  Bundesanstalt  für  Immobilienaufgaben  (BImA)  zur  Unterbringung   der   Direktion   IX   der   GZD (BWZ) am Dienstort Neustadt/Weinstraße    (Haardter    Straße    1,    Neustadt)  mit  der  Möglichkeit  zur  Stellungnahme vorgelegt. Die   BImA   hat   das   Erkundungsverfahren   abgeschlossen. 
In   ihrer        Unterbringungsempfehlung        spricht  sie  sich  für  Anmietung  eines  Teils  des  Bürogebäudes  in  der  Liegenschaft  Chemnitzer  Straße  2,  Neustadt/Weinstraße  aus. 
Im  Erkundungsverfahren   hat   sich   diese   Liegenschaft   als   alternativlos   herausgestellt,  da  keine  weiteren  adäquaten  Objekte  zur  Verfügung  standen, die für eine kurzfristig realisierbare Anmietung zur Nutzung im  Schulungsbetrieb  geeignet  gewesen  wären. 
Die  GZD  beabsichtigt,  sich  der  Unterbringungsempfehlung  der  BImA  anzuschließen.  Nach  Zustimmung  des  BMF  und  den erforderlichen Umbaumaßnahmen  soll  bereits  ab  Frühjahr  2020  der  Lehrbetrieb  in  der  neuen  Liegenschaft   aufgenommen   werden.    
Die  BDZ-Fraktion  im  GPR  begrüßt  den  Fortschritt  hinsichtlich  einer  –  für einen zukunftsfähigen Aus- und Fortbildungsbetrieb      angemessenen  –  Unterbringung  der  Direktion  XI am Dienstort Neustadt/Weinstraße."
Quelle: BDZ, GPR-Info 12/2019, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191216_GPR.pdf
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