"Ballungsraumzulage
Es war einmal… eine flächendeckende Ballungsraumzulage für
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland – quasi ein
zusätzlicher Lebenshaltungszuschuss für naturgemäß hochpreisige
Großstädte und Metropolregionen. Doch das ist lange her – das Bundesbesoldungsgesetz schaffte sie 1973 ab.
Zwischenzeitlich ist sie immerhin im Freistaat Bayern wiederauferstanden:
1990 führte man sie dort wieder ein, um den Beamtinnen und Beamten im „Verdichtungsraum“ München einen Ausgleich für die hohen Lebenshaltungskosten zu gewähren, eine entsprechende tarifvertraglich geregelte Zulage gibt es auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt München und des Freistaats:
Monatlicher Grundbetrag von 126,26 Euro, solange die Grundbezüge 3.674,01 Euro nicht überschreiten, Azubis, Anwärterinnen und Anwärter bekommen rund 65 Euro.
Hinzu kommen 33,77 Euro je Kind, solange das Gesamteinkommen nicht über 5.111,67 Euro liegt. Bedienstete, deren Einkommen über den Grenzbeträgen liegt, gehen leer aus.
Auch das Land Berlin plant eine Wiedereinführung: Die öffentlich Bediensteten sollen ab Herbst 2020 eine Hauptstadtzulage von 150 Euro erhalten, verbunden mit der Option, sich einen Teil der Summe mit einer Monatskarte für den ÖPNV verrechnen zu lassen.
Eine gesetzliche Grundlage für den Beamtenbereich sowie eine Genehmigung durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) stehen indes noch aus."
Quelle: t@cker-tipps 12/2019, URL: http://www.tacker-online.de/html/tipps.html
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