Mittwoch, 18. Dezember 2019

BDZ: Personalversammlung beim Bundesministerium der Finanzen (BMF)

BDZ: Personalversammlung beim Bundesministerium der Finanzen (BMF)

"Mit über 1.000 Teilnehmer/innen war die Personalversammlung beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12. Dezember 2019 in Berlin mehr als gut besucht. 

Daher standen für die Beschäftigten des BMF neben dem Matthias-Erzberg-Saal noch weitere Räumlichkeiten des BMF zur Verfügung, in denen die Personalversammlung per Video-Stream übertragen wurde.
 

Die Personalversammlung eröffnete der Vorsitzende des Personalrats beim BMF, Peter Link (Mitglied der Bundesleitung des BDZ). 

Neben seinem Tätigkeitsbericht ging Peter Link u. a. auf
- die Einführung flexibilisierter Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten des BMF,
- den Neuerungen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes,
- die Mitarbeiterbefragung 2019 und
- die Neufassung der Aufstiegsrichtlinie ein.
 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz dankte in seinem Grußwort den Beschäftigten für ihren Einsatz innerhalb der verschiedensten Tätigkeitsfelder des BMF im noch laufenden Jahr 2019. 

Die Herausforderungen im nächsten Jahr werden u. a. die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sowie die IT-Konsolidierung des Bundes ausmachen. 

Minister Scholz dankte zudem ausdrücklich dem Vorsitzenden des Personalrats, Peter Link, für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. 

Peter Link wird ruhestandsbedingt nicht erneut zur Wahl des Personalrats im Frühjahr 2020 kandidieren.
 

Thomas Liebel (Stellv. BDZ Bundesvorsitzender) war für den BDZ bei der Personalversammlung vertreten. Er begrüßte u. a. die Einführung von flexibilisierten Arbeitszeitmodellen beim BMF. Die zunehmende Digitalisierung sowie dringend erforderliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen Modelle hinsichtlich einer flexibleren Ausgestaltung von Arbeitszeit, aber auch Arbeitsort erforderlich, betonte Liebel. 
Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende kritisierte außerdem die Ungleichbehandlung von Bundesbeamten/innen bei der abzuleistenden, wöchentlichen Regelarbeitszeit von 41 Stunden. Hier bedarf es dringend einer Angleichung auf 39 Wochenstunden. Zudem bedarf es einer Berücksichtigung von dienstlich veranlasster Reisezeit als Arbeitszeit.

Thomas Liebel bedankte sich abschließend auch für das Engagement von Peter Link und die gute Zusammenarbeit auf personalvertretungsrechtlicher sowie gewerkschaftlicher Ebene des BDZ."
 

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