Eine Strafanzeige des Hauptzollamts Lörrach wegen Betrugsverdacht gegenüber dem Jobcenter führte beim Amtsgericht Freiburg zu einem Schuldspruch gegen ein Pächer von jeweils Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro:
"Pärchen erschwindelt sich Sozialleistungen
Amtsgericht verhängt Geldstrafe in Höhe von jeweils 4.800 Euro
Auf Strafanzeige des Hauptzollamts Lörrach wegen Betrugsverdacht
gegenüber dem Jobcenter Freiburg verhängte das Amtsgericht Freiburg
gegen einen 24-jährigen Mann und seine zwei Jahre jüngere Ehefrau aus
Freiburg eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 4.800 Euro. Das Paar hatte als Bedarfsgemeinschaft die Weiterzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitslosengeld II oder Hartz IV - beim Jobcenter beantragt. Das Jobcenter gewährte daraufhin über einen Zeitraum von vier Monaten Zahlungen von insgesamt über 4.300 Euro.
Die Zöllner hatten aber im Nachhinein festgestellt, dass die Frau zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits rund drei Monate einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen war. In seinem Antrag auf Sozialleistungen hatte das Ehepaar diesen wesentlichen Sachverhalt bewusst verschwiegen.
Neben den beiden Geldstrafen sind die zu Unrecht bezogenen Leistungen ebenfalls zurückzuzahlen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/x94_sozialleistungen_erschwindelt.html
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