GZD: Direktionspräsident I im Dialog mit dem GPR  
Die
 BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden
 ist:
"Direktionspräsident I im Dialog mit dem GPR 
Im  Rahmen  seiner  48.  Sitzung  in  Berlin,  konnte  der  GPR  bei  der  Generalzolldirektion   (GPR)   den   Direktionspräsidenten   der   Direktion   I  (Personal,  Organisation,  Maritime  Angelegenheiten),  Herrn  Dr.  Rolfink, willkommen heißen. 
Dr.  Rolfink  ging  eingangs  auf  aktuelle   Herausforderungen   in   der   Zollverwaltung  ein  und  verwies  in  diesem   Zusammenhang   u.a.   auf   die   demographische   Entwicklung. 
Demnach  werden  in  den  kommenden Jahren (bis 2025) jährlich knapp 1.000  Kolleginnen  und  Kollegen  altersbedingt  aus  der  Zollverwaltung  ausscheiden. 
Ab  2025/2026  steige  die  Zahl  sogar  auf  ca.  1.500  Beschäftigte jährlich, so Dr. Rolfink.  
Die vorläufige Festsetzung der Einstellungsermächtigungen  sieht  für  das    Jahr    2020    Einstellungszahlen  von  800  AK  für  den  gehobenen  Dienst  (nichttechnischer  Zolldienst  inkl. Aufstiegsbeamte gD) und 1.350 AK für den mittleren Dienst vor.  
Dr. Rolfink führte aus, dass der Gesetzgeber  den  Rahmen  zur  Personalrekrutierung  gesetzt  habe,  den  gelte  es  jetzt  auszufüllen. 
Externe  Personalgewinnungsmaßnahmen können   hierbei   nur   kompensatorisch wirken, so Dr. Rolfink. Ergänzend fügte Dr. Rolfink an, dass noch in  diesem  Jahr  eine  zweite  externe  Personalgewinnungsmaßnahme angestoßen   werde. 
Hierfür   habe   man bundesweit ca. 530 Dienstposten analysiert. 
Eine   ebenso   wichtige   Frage   wird   sein,  wo  man  die  große  Anzahl  an  Anwärtern/-innen    ausbildet.    Liebel  appellierte  in  diesem  Zusammenhang,  den  Ausbau  der  Ausbildungskapazitäten  schnellstmöglich  voranzutreiben,  betonte  aber  auch,  dass   z.B.   die   Entscheidung   zur   Gründung neuer Ausbildungsstandorte auf politischer Ebene getroffen werde.  
Im   weiteren   Verlauf   der   Sitzung   wurden   folgende   Themen   diskutiert: 
• Umsetzung der Hebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst von  BesGr  A  6  nach  BesGr  A  7
Exkurs:      Der   BDZ   konnte   im   Rahmen   seiner   regelmäßigen   politischen      Abstimmungsgespräche   mit   den   zuständigen   Abgeordneten   des   Deutschen   Bundestages   erreichen,   dass   das Eingangsamt des mittleren nichttechnischen    Zolldienstes    der  Besoldungsgruppe  A  7  zu-gewiesen  wird.  Die  rechtlichen  Voraussetzungen     bildet     für     diese     attraktivitätssteigernde     Maßnahme der Regierungsentwurf   des   Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG).(https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erzielt-er-folg-bei-der-hebung-des-eingang-samtes-im-mittleren-zolldienst.html)
Zur   Umsetzung   der   Hebung   des   Eingangsamtes   nach   BesGr   A   7   führte Dr. Rolfink aus, dass ca. 3.100 Lebens-  und  Probezeitbeamte  betroffen  sind,  welche  rechtlich  gesehen in die BesGr A 7 übergeleitet werden. 
Liebel  ergänzte,  dass  die  Hebung  des  Eingangsamtes  ausschließlich  dem  politischen  Druck  geschuldet  und  ausschließlich  für  die Zollverwaltung vorgesehen sei. 
Dem   Bundesministerium   der   Finanzen  (BMF)  wurden  GZD-seitig  Vorschläge   unterbreitet,   wie   die   Umsetzung   der   Hebung   erfolgen   könnte. 
Das  BMF  habe  den  Vorschlägen  der  GZD  zugestimmt,  so  Dr.  Rolfink. 
Derzeit  werden  Schreiben vorbereitet, mit denen die Kolleginnen und Kollegen benachrichtigt werden, dass sie in die BesGr A 7 übergeleitet werden.  
Mit der Hebung des Eingangsamtes würden  viele  Fragen  einhergehen,  so  Dr.  Rolfink.  Es  bestehe  die  Problematik  der  Verankerung  des  bisherigen Eingangsamtes A 6 in zahlreichen Vorschriften. Diese würden derzeit gesichtet und auf der Basis der  Ergebnisse  entschieden,  welche Schlussfolgerungen man ziehe, so Dr. Rolfink.  
In  diesem  Zusammenhang  verwies  Liebel auf das Erfordernis, die Laufbahndurchlässigkeit in der Zollverwaltung  voranzutreiben,  um  auch  weiterhin  attraktive  Fortkommensmöglichkeiten  für  alle  Laufbahnen  bieten  zu  können. 
Hierzu  bedürfe  es einer Änderung der Bundeslaufbahnverordnung  (BLV),  welche  auf  gewerkschaftlicher   Ebene   eingefordert werden müsse, so Liebel.  
Ebenso  müsse  laut  Liebel  auf  der  Zeitschiene  eine  Hebung  des  Eingangsamtes  im  gehobenen  Dienst  –  analog  der  Hebung  im  mittleren  Dienst – erfolgen.  
• Abgabe   der   Beihilfeaufgaben   der    Service-Center    Dresden    und  Rostock  der  GZD  an  das  Bundesverwaltungsamt;      Anschlussverwendung     für     die     nicht  wechselwilligen  Beschäftigten der Beihilfestellen
Die  Beihilfeaufgaben  der  Zollverwaltung  werden  zum  1.  Dezember  2019   an   das   Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben. 
Der Hauptpersonalrat  beim  BMF  (HPR)  hat  den  entsprechenden  Vereinbarungen nunmehr zugestimmt. 
Die    Kolleginnen    und    Kollegen,    welche  bei  der  Zollverwaltung  verbleiben, werden bis zum 29. Februar   2020   die   Aufgabenübernahme   durch  das  BVA  unterstützen. 
Der  HPR  hatte  bereits  berichtet,  dass  als geplante Anschlussverwendung ein  Einsatz  in  anderen  Service-Bereichen  zur  Abarbeitung  von  Bearbeitungsspitzen  der  zolleigenen  Service-Center  (z.  B.  Reisekosten,  Trennungsgeld etc.) vorgesehen ist. 
Dr. Rolfink berichtete von einer Arbeitsgruppe, die die Strukturen und Arbeitsabläufe im Bereich der Service-Center beleuchten wird. 
Ziel der Arbeitsgruppe soll sein, einen Veränderungsprozess einzuleiten, um den Service weiter zu steigern und dabei den Personaleinsatz und die Arbeitsabläufe möglichst so zu  gestalten,  dass  eine  Über-  und  Unterbelastung  einzelner  Bereiche  und Beschäftigter vermieden wird. 
• Sachstand   zur   Durchführung   der    Informationsveranstaltungen zur Verbeamtung von Tarifbeschäftigten 
Aktuell    bekommen    die    Tarifbeschäftigten   -   mit   Ausnahme   der   Auszubildenden  und  Beschäftigten  mit    befristeten    Arbeitsverträgen    -  die  Möglichkeit,  sich  in  der  Laufbahn des mittleren bzw. gehobenen Dienstes   verbeamten   zu   lassen,   sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die auf Initiative  der  BDZ-Fraktion  im  GPR  und  BPR    einberufenen    Informationsveranstaltungen  laufen  derzeit  auf  Hochtouren. 
Dr.  Rolfink  verwies  in  diesem  Zusammenhang  auf  Informationsunterlagen für die Beschäftigten, die im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ)    eingestellt    sind. 
Liebel    regte   in   diesem   Zusammenhang   an,   die   entsprechenden   Termine   zusätzlich  zur  Veröffentlichung  im  MAPZ  gezielt  –  über  die  jeweiligen  Fachvorgesetzten  –  an  die  TB ́s  zu  kommunizieren,   da   die   Thematik   im  Hinblick  auf  den  weiteren  Werdegang nicht unrelevant sei.  
Auszug    aus    der    „Informationsbroschüre Verbeamtung“: 
„6. Wie ist das Verfahren der Verbeamtung gestaltet? 
Sofern nach individueller persönlicher Entscheidung ein Verbeamtungswunsch besteht, ist von der/dem Tarifbeschäftigten ein entsprechender schriftlicher Antrag an die jeweils zuständige Personalstelle zu richten. Stammtarifbeschäftigte werden aufgefordert, ihren Antrag bis zum 31.03.2020 zu stellen. Neu gewonnene Tarifbeschäftigte richten ihren Antrag in zeitlicher Nähe zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung an ihre jeweils zuständige Personalstelle.“ 
(Quelle: Generalzolldirektion; Veröffentlicht im MAPZ unter folgendem Pfad: Intranet > Themen > Personalangelegenheiten > Beschäftigungsverhältnis > Verbeamtung > Verbeamtung von Tarifbeschäftigten; Stand Oktober 2019)
Bündelung von Dienstpostenbewertungen für hauptamtlich Lehrende (Änderung der Dienstpostenbewertung Zoll von BesGr A 9g/A 11 in BesGr A 10/A 12); 
Anwendung der Bündeldung der Dienstpostenbewertung für hauptamtlich Lehrende der Abteilung DIX.BDer GPR hatte sich im Oktober mit einem  Schreiben  an  die  Präsidentin  der  GZD  gewandt  und  vor  dem  Hintergrund  der  für  die  Funktion  „Hauptamtlich  Lehrender  /  Hauptamtlich Lehrende im Referat Lehrbereich“  (DIX,  Abteilung  A)  vorgesehenen      Dienstpostenbündelung      nach  BesGr.  A  10  bis  A  12  um  eine  Entscheidung     hinsichtlich     einer     vergleichbaren Dienstpostenbündelung  für  die  Funktion  der  „Gutachter / Gutachterin und Hauptamtlich Lehrender  /  Hauptamtlich  Lehrende  in  einem  Technischen  Referat  der   Abteilung   Wissenschaft   und   Technik“ (DIX, Abteilung B) gebeten. Ziel    der    Dienstpostenbündelung    von BesGr. A 10 bis A 12 im Bereich der  DIX,  Abteilung  A  ist  es,  Hauptamtlich  Lehrende  für  die  Aus-  und  Fortbildung   zu   gewinnen   und   zu   halten. Aufgrund der Schwierigkeit, ausreichend  Kolleginnen  und  Kollegen  für  die  Aus-  und  Fortbildung  zu  gewinnen,  hatte  das  Bundesministerium  der  Finanzen  dem  Vorschlag der GZD zugestimmt. Nach  detaillierter  Prüfung  kommt  die GZD zu dem Ergebnis, dass verschiedene Erwägungsgründe gegen eine Ausweitung der neuen Bündelung  auf  die  Gutachter  /  Gutachterinnen  und  Hauptamtlich  Lehrende  der  DIX,  Abteilung  B  sprechen.  Maßgebend   war   hierbei   u.a.   der   Schwerpunkt   der   Aufgabenwahrnehmung    (überwiegend    Gutachtertätigkeiten  und  nur  nachrangig  Lehrtätigkeiten),  weshalb  die  GZD  an   ihrer   Entscheidung,   die   neue   Bündelung  nicht  auf  die  Gutachter  /   Gutachterinnen   und   Hauptamtlich Lehrenden der DIX, Abteilung B auszuweiten, festhält. Kolleginnen  und  Kollegen,  die  nebenamtlich   eine   Lehrtätigkeit   im   Rahmen  der  Aus-  und  Fortbildung  ausüben,  können  eine  Lehrvergütung  erhalten,  um  die  besondere  Beanspruchung  in  dieser  Zeit  angemessen   zu   entgelten. 
Näheres   regelt    hierzu    die    Verwaltungsvorschrift  über  die  Vergütung  von  Lehr-   und   Prüfungstätigkeiten   in   der  Aus-  und  Fortbildung  im  Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. 
Liebel  bat  darum,  die  vorgenannte   Verwaltungsvorschrift   flächendeckend im Bereich der DIX, Abteilung  B  zur  Anwendung  zu  bringen. 
Dr. Rolfink stellte eine wohlwollende  Prüfung  in  Aussicht,  inwieweit  den  Kolleginnen  und  Kollegen  der  DIX,   Abteilung   B,   welche   nebenamtlich  eine  Lehrtätigkeit  im  Rahmen der Aus- und Fortbildung ausüben,  eine  Lehrvergütung  gezahlt  werden kann."
Quelle: BDZ, GPR-Info 12/2019, S. 1-3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191216_GPR.pdf
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