Mittwoch, 18. Dezember 2019

GZD: Direktionspräsident I im Dialog mit dem GPR

GZD: Direktionspräsident I im Dialog mit dem GPR 

Die BDZ-Fraktion im Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:

"Direktionspräsident I im Dialog mit dem GPR

Im Rahmen seiner 48. Sitzung in Berlin, konnte der GPR bei der Generalzolldirektion (GPR) den Direktionspräsidenten der Direktion I (Personal, Organisation, Maritime Angelegenheiten), Herrn Dr. Rolfink, willkommen heißen. 
Dr. Rolfink ging eingangs auf aktuelle Herausforderungen in der Zollverwaltung ein und verwies in diesem Zusammenhang u.a. auf die demographische Entwicklung. 
Demnach werden in den kommenden Jahren (bis 2025) jährlich knapp 1.000 Kolleginnen und Kollegen altersbedingt aus der Zollverwaltung ausscheiden. 
Ab 2025/2026 steige die Zahl sogar auf ca. 1.500 Beschäftigte jährlich, so Dr. Rolfink.  

Die vorläufige Festsetzung der Einstellungsermächtigungen sieht für das Jahr 2020 Einstellungszahlen von 800 AK für den gehobenen Dienst (nichttechnischer Zolldienst inkl. Aufstiegsbeamte gD) und 1.350 AK für den mittleren Dienst vor.  
Dr. Rolfink führte aus, dass der Gesetzgeber den Rahmen zur Personalrekrutierung gesetzt habe, den gelte es jetzt auszufüllen. 
Externe Personalgewinnungsmaßnahmen können hierbei nur kompensatorisch wirken, so Dr. Rolfink. Ergänzend fügte Dr. Rolfink an, dass noch in diesem Jahr eine zweite externe Personalgewinnungsmaßnahme angestoßen werde. 

Hierfür habe man bundesweit ca. 530 Dienstposten analysiert. 
Eine ebenso wichtige Frage wird sein, wo man die große Anzahl an Anwärtern/-innen ausbildet. Liebel appellierte in diesem Zusammenhang, den Ausbau der Ausbildungskapazitäten schnellstmöglich voranzutreiben, betonte aber auch, dass z.B. die Entscheidung zur Gründung neuer Ausbildungsstandorte auf politischer Ebene getroffen werde.  

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden folgende Themen diskutiert: 

Umsetzung der Hebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst von BesGr A 6 nach BesGr A 7

Exkurs: Der BDZ konnte im Rahmen seiner regelmäßigen politischen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages erreichen, dass das Eingangsamt des mittleren nichttechnischen Zolldienstes der Besoldungsgruppe A 7 zu-gewiesen wird. Die rechtlichen Voraussetzungen bildet für diese attraktivitätssteigernde Maßnahme der Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG).(https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-erzielt-er-folg-bei-der-hebung-des-eingang-samtes-im-mittleren-zolldienst.html)

Zur Umsetzung der Hebung des Eingangsamtes nach BesGr A 7 führte Dr. Rolfink aus, dass ca. 3.100 Lebens- und Probezeitbeamte betroffen sind, welche rechtlich gesehen in die BesGr A 7 übergeleitet werden. 

Liebel ergänzte, dass die Hebung des Eingangsamtes ausschließlich dem politischen Druck geschuldet und ausschließlich für die Zollverwaltung vorgesehen sei. 
Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurden GZD-seitig Vorschläge unterbreitet, wie die Umsetzung der Hebung erfolgen könnte. 
Das BMF habe den Vorschlägen der GZD zugestimmt, so Dr. Rolfink. 

Derzeit werden Schreiben vorbereitet, mit denen die Kolleginnen und Kollegen benachrichtigt werden, dass sie in die BesGr A 7 übergeleitet werden.  
Mit der Hebung des Eingangsamtes würden viele Fragen einhergehen, so Dr. Rolfink. Es bestehe die Problematik der Verankerung des bisherigen Eingangsamtes A 6 in zahlreichen Vorschriften. Diese würden derzeit gesichtet und auf der Basis der Ergebnisse entschieden, welche Schlussfolgerungen man ziehe, so Dr. Rolfink.  

In diesem Zusammenhang verwies Liebel auf das Erfordernis, die Laufbahndurchlässigkeit in der Zollverwaltung voranzutreiben, um auch weiterhin attraktive Fortkommensmöglichkeiten für alle Laufbahnen bieten zu können. 
Hierzu bedürfe es einer Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), welche auf gewerkschaftlicher Ebene eingefordert werden müsse, so Liebel.  
Ebenso müsse laut Liebel auf der Zeitschiene eine Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Dienst – analog der Hebung im mittleren Dienst – erfolgen.  

Abgabe der Beihilfeaufgaben der Service-Center Dresden und Rostock der GZD an das Bundesverwaltungsamt; Anschlussverwendung für die nicht wechselwilligen Beschäftigten der Beihilfestellen
Die Beihilfeaufgaben der Zollverwaltung werden zum 1. Dezember 2019 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben. 
Der Hauptpersonalrat beim BMF (HPR) hat den entsprechenden Vereinbarungen nunmehr zugestimmt. 
Die Kolleginnen und Kollegen, welche bei der Zollverwaltung verbleiben, werden bis zum 29. Februar 2020 die Aufgabenübernahme durch das BVA unterstützen. 
Der HPR hatte bereits berichtet, dass als geplante Anschlussverwendung ein Einsatz in anderen Service-Bereichen zur Abarbeitung von Bearbeitungsspitzen der zolleigenen Service-Center (z. B. Reisekosten, Trennungsgeld etc.) vorgesehen ist. 
Dr. Rolfink berichtete von einer Arbeitsgruppe, die die Strukturen und Arbeitsabläufe im Bereich der Service-Center beleuchten wird. 
Ziel der Arbeitsgruppe soll sein, einen Veränderungsprozess einzuleiten, um den Service weiter zu steigern und dabei den Personaleinsatz und die Arbeitsabläufe möglichst so zu gestalten, dass eine Über- und Unterbelastung einzelner Bereiche und Beschäftigter vermieden wird. 

Sachstand zur Durchführung der Informationsveranstaltungen zur Verbeamtung von Tarifbeschäftigten 
Aktuell bekommen die Tarifbeschäftigten - mit Ausnahme der Auszubildenden und Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen - die Möglichkeit, sich in der Laufbahn des mittleren bzw. gehobenen Dienstes verbeamten zu lassen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die auf Initiative der BDZ-Fraktion im GPR und BPR einberufenen Informationsveranstaltungen laufen derzeit auf Hochtouren. 
Dr. Rolfink verwies in diesem Zusammenhang auf Informationsunterlagen für die Beschäftigten, die im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) eingestellt sind. 
Liebel regte in diesem Zusammenhang an, die entsprechenden Termine zusätzlich zur Veröffentlichung im MAPZ gezielt – über die jeweiligen Fachvorgesetzten – an die TB ́s zu kommunizieren, da die Thematik im Hinblick auf den weiteren Werdegang nicht unrelevant sei.  

Auszug aus der „Informationsbroschüre Verbeamtung“: 
„6. Wie ist das Verfahren der Verbeamtung gestaltet? 
Sofern nach individueller persönlicher Entscheidung ein Verbeamtungswunsch besteht, ist von der/dem Tarifbeschäftigten ein entsprechender schriftlicher Antrag an die jeweils zuständige Personalstelle zu richten. Stammtarifbeschäftigte werden aufgefordert, ihren Antrag bis zum 31.03.2020 zu stellen. Neu gewonnene Tarifbeschäftigte richten ihren Antrag in zeitlicher Nähe zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung an ihre jeweils zuständige Personalstelle.“ 
(Quelle: Generalzolldirektion; Veröffentlicht im MAPZ unter folgendem Pfad: Intranet > Themen > Personalangelegenheiten > Beschäftigungsverhältnis > Verbeamtung > Verbeamtung von Tarifbeschäftigten; Stand Oktober 2019)

Bündelung von Dienstpostenbewertungen für hauptamtlich Lehrende (Änderung der Dienstpostenbewertung Zoll von BesGr A 9g/A 11 in BesGr A 10/A 12); 
Anwendung der Bündeldung der Dienstpostenbewertung für hauptamtlich Lehrende der Abteilung DIX.BDer GPR hatte sich im Oktober mit einem Schreiben an die Präsidentin der GZD gewandt und vor dem Hintergrund der für die Funktion „Hauptamtlich Lehrender / Hauptamtlich Lehrende im Referat Lehrbereich“ (DIX, Abteilung A) vorgesehenen Dienstpostenbündelung nach BesGr. A 10 bis A 12 um eine Entscheidung hinsichtlich einer vergleichbaren Dienstpostenbündelung für die Funktion der „Gutachter / Gutachterin und Hauptamtlich Lehrender / Hauptamtlich Lehrende in einem Technischen Referat der Abteilung Wissenschaft und Technik“ (DIX, Abteilung B) gebeten. Ziel der Dienstpostenbündelung von BesGr. A 10 bis A 12 im Bereich der DIX, Abteilung A ist es, Hauptamtlich Lehrende für die Aus- und Fortbildung zu gewinnen und zu halten. Aufgrund der Schwierigkeit, ausreichend Kolleginnen und Kollegen für die Aus- und Fortbildung zu gewinnen, hatte das Bundesministerium der Finanzen dem Vorschlag der GZD zugestimmt. Nach detaillierter Prüfung kommt die GZD zu dem Ergebnis, dass verschiedene Erwägungsgründe gegen eine Ausweitung der neuen Bündelung auf die Gutachter / Gutachterinnen und Hauptamtlich Lehrende der DIX, Abteilung B sprechen. Maßgebend war hierbei u.a. der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung (überwiegend Gutachtertätigkeiten und nur nachrangig Lehrtätigkeiten), weshalb die GZD an ihrer Entscheidung, die neue Bündelung nicht auf die Gutachter / Gutachterinnen und Hauptamtlich Lehrenden der DIX, Abteilung B auszuweiten, festhält. Kolleginnen und Kollegen, die nebenamtlich eine Lehrtätigkeit im Rahmen der Aus- und Fortbildung ausüben, können eine Lehrvergütung erhalten, um die besondere Beanspruchung in dieser Zeit angemessen zu entgelten. 
Näheres regelt hierzu die Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten in der Aus- und Fortbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. 

Liebel bat darum, die vorgenannte Verwaltungsvorschrift flächendeckend im Bereich der DIX, Abteilung B zur Anwendung zu bringen. 
Dr. Rolfink stellte eine wohlwollende Prüfung in Aussicht, inwieweit den Kolleginnen und Kollegen der DIX, Abteilung B, welche nebenamtlich eine Lehrtätigkeit im Rahmen der Aus- und Fortbildung ausüben, eine Lehrvergütung gezahlt werden kann."

Quelle: BDZ, GPR-Info 12/2019, S. 1-3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191216_GPR.pdf



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