Montag, 23. Dezember 2019

BDZ: Personalratswahlen 2020 - Vorbereitungen für das Wahlausschreiben / Bestellung der Wahlvorstände

BDZ: Personalratswahlen 2020 - Vorbereitungen für das Wahlausschreiben / Bestellung der Wahlvorstände

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erläutert im Rahmen des HPR-Infos 12/2019 die Inhalte der zweiten Sitzung des Hauptwahlvorstandes am 18.12.2019 beim BMF: 

"Personalratswahlen 2020

Auf der zweiten Sitzung des Hauptwahlvorstandes am 18. Dezember 2019 wurde der Ablaufplan für die Wahlen zum Hauptpersonalrat im BMF vorgestellt. 

Die Wahl wird durch Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens eingeleitet. 

Dies hat gem. § 6 der Wahlordnung zum BPersVG spätestens 6 Wochen vor dem letzten Tag der Stimmabgabe (hier Tag der Wahl ist der 02. April 2020) zu erfolgen. 

Deshalb ist beabsichtigt, das Wahlausschreiben am 03. Februar 2020 zu erlassen. 
In dem Wahlausschreiben wird auch das Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Hauptpersonalrat aufgeführt. 

Dies wird nach derzeitigen Planungen der 21. Februar 2020 sein. 

Die Personalräte werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, nun unverzüglich in ihren Bereichen Wahlvorstände zu bestellen und deren Namen und Anschriften dem Hauptwahlvorstand an das Sammelpostfach Hauptwahlvorstand2020@bmf.bund.de zuzusenden."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2019, S. 3, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191219_HPR.pdf


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