Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin –
Nichts Neues im Berliner Abgeordnetenhaus – Leider!
Der BDZ BV Berlin-Brandenburg verhandelt mit den im Berliner Abgeordnetenhaus versammelten Parteien über die Einführung der Eilzuständigkeit in § 8 ASOG - die Regierungspartei Bündnis 90/ Die Grünen hat dieses Thema bereits aufgegriffen, aber mit den anderen Regierungsparteien SPD und Die Linken konnte bislang keine Einigung erzielt werden:
"Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin
Nichts Neues im Berliner Abgeordnetenhaus – Leider!
Zum Jahresende dazu nochmals ein Zwischenstand, der unter dem Motto stehen könnte:
„Nichts Neues im Berliner Abgeordnetenhaus!“
Die Grünen haben die Eilzuständigkeit aufgegriffen, eine Einigung ist in der Regierungskoalition mit SPD und Linken derzeit jedoch nicht abzusehen.
Vielleicht heißt´s nunmehr sogar, auf die neue Legislaturperiode zu warten.
2021 wird neu gewählt.
Das, was ggf. noch für eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode sprechen könnte, ist der Druck, als Land Berlin in Sachen Einführung der Eilzuständigkeit nicht als Schlusslicht dazustehen. Denn mit Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, wo die Eilzuständigkeitsregelungen sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befinden und Rheinland-Pfalz und Bremen, wo die Einführung entsprechender Regelungen zugesagt wurde, befinden sich auch diese Länder nunmehr auf der Zielgeraden der Einführung.
Die einzig verbleibenden Länder Thüringen und Berlin ohne eine solche Regelung werden somit den letzten Platz unter sich ausmachen.
Peter Seifert / Carsten Weerth"
Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/nichts-neues-im-berliner-abgeordnetenhaus-leider.html
„Nichts Neues im Berliner Abgeordnetenhaus!“
Die Grünen haben die Eilzuständigkeit aufgegriffen, eine Einigung ist in der Regierungskoalition mit SPD und Linken derzeit jedoch nicht abzusehen.
Vielleicht heißt´s nunmehr sogar, auf die neue Legislaturperiode zu warten.
2021 wird neu gewählt.
Das, was ggf. noch für eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode sprechen könnte, ist der Druck, als Land Berlin in Sachen Einführung der Eilzuständigkeit nicht als Schlusslicht dazustehen. Denn mit Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, wo die Eilzuständigkeitsregelungen sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befinden und Rheinland-Pfalz und Bremen, wo die Einführung entsprechender Regelungen zugesagt wurde, befinden sich auch diese Länder nunmehr auf der Zielgeraden der Einführung.
Die einzig verbleibenden Länder Thüringen und Berlin ohne eine solche Regelung werden somit den letzten Platz unter sich ausmachen.
Peter Seifert / Carsten Weerth"
Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/nichts-neues-im-berliner-abgeordnetenhaus-leider.html
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