GZD: Verteilung der Nachwuchskräfte ab dem Jahr 2020
Die
BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD)
teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden
ist:
"Verteilung der Nachwuchskräfte ab dem Jahr 2020
Die Verteilung der Nachwuchskräfte ist in jedem Jahr eine besondere Herausforderung. Für die Gewinnung von Nachwuchskräften wird der Slogan „Aus der Region – Für die Region“ ausgegeben. Die Verteilung der Nachwuchskräfte erfolgt dann anhand der Interessenbekundungen und sozialen Gründe. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Nachwuchskräfte ihre angestammte Region verlassen mussten und in einer weit entfernten Region eingesetzt wurden.Bereits im Sommer hatte der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat Gespräche mit der Generalzolldirektion aufgenommen, um das Verteilungsverfahren stärker an dem Slogan „Aus der Region – Für die Region“ auszurichten.
Nun hat die Generalzolldirektion ein Konzept zur Nachwuchskräfteverteilung vorgelegt, welches die Forderungen des Bezirkspersonalrats aufgreift.
Im Kern soll es künftig ein zweistufiges Verteilungsverfahren geben.
Zuerst wird versucht werden, die Nachwuchskräfte in ihrer Ausbildungsregion einzusetzen. Nur wenn das nicht möglich ist oder Nachwuchskräfte ihre Region verlassen möchten, findet für diese Kolleginnen und Kollegen eine bundesweite Verteilung statt. Soweit möglich, sollen auch Initiativbewerbungen berücksichtigt werden. Das Konzept befindet sich aktuell in der verwaltungsinternen Abstimmung, sowie im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren.
Nach Abschluss der Abstimmungen wird sich der Bezirkspersonalrat abschließend mit dem Konzept befassen. Auch wenn ggf. noch einzelne Korrekturen notwendig sind, ist das Konzept aus Sicht der BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat ein großer Schritt in die richtige Richtung.Wir werden weiter berichten."
Quelle: BDZ, BPR-Info 11/2019, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191127_BPR.pdf
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