Samstag, 21. Dezember 2019

BMF: Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Abs. 2 BLV


BMF: Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Abs. 2 BLV

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Abs. 2 BLV

Der Hauptpersonalrat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die Neufassung der Verwaltungsvorschrift ausführlich beraten und letztendlich zugestimmt. 
Die Neufassung wurde erforderlich, da im Jahr 2020 erstmalig auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dieses Verfahren durchführen wird. 
Daher mussten in der Verwaltungsvorschrift die entsprechenden Passagen ergänzt werden. Die ersten vier Module der fachtheoretischen Ausbildung finden für die Zollverwaltung und das BZSt gemeinsam am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes in Münster statt. Die sich anschließenden fachlichen Module fünf bis acht finden für die Zollverwaltung beim FB Finanzen und für das BZSt bei den jeweiligen Landesfinanzschulen statt. Mittel- bis langfristiges Ziel des Hauptpersonalrates ist es, die fachspezifische Qualifizierung in der Bundesfinanzverwaltung zu vereinheitlichen und ausschließlich beim FB Finanzen durchzuführen. 
Dazu werden die beiden Berichterstatter des HPR, Kollege Thomas Krämer und Peter Schmitt (beide BDZ), im ersten Quartal 2020 Gespräche mit dem zuständigen Referat Z B 5 im BMF führen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2019, S. 2, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191219_HPR.pdf



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