"Finger weg von illegalem Feuerwerk!
Zöllner in Hamburg stellten im Dezember fast 140 Kilogramm Pyrotechnik sicher
Kurz vor Jahresende - Weihnachten ist noch nicht richtig vorbei - da
laufen die Vorbereitungen für die Silvesterfeierlichkeiten. Für viele
gehören Feuerwerkskörper, Kracher und Böller einfach dazu. Wer den
Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, sollte dabei
jedoch nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. "Insbesondere die
CE-Kennzeichnung muss vorhanden sein", so der Pressesprecher des
Hauptzollamts Hamburg, Oliver Bachmann. "Fehlt die Kennzeichnung, ist die Einfuhr verboten und strafbar", führte er weiter aus.
Dass diese Hinweise nicht unbegründet sind, zeigen die Sicherstellungszahlen des laufenden Monats. So wurden durch die Beschäftigten des Hauptzollamts Hamburg mehr als 3.800 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von knapp 140 Kilogramm allein im Postverkehr sichergestellt.
Die Fälle werden nunmehr vom Zollfahndungsamt Hamburg weiterverfolgt.
"Bei solchen Einfuhren von illegalen Feuerwerkskörpern wird stets ein Strafverfahren eingeleitet", erklärte Bachmann weiter. "Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen. Wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben beachten, steht einem bunten und erlebnisreichen Jahreswechsel nichts mehr entgegen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/y81_feuerwerk.html
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