Samstag, 21. Dezember 2019

Zoll deckt bei Kontrolle Uhrenschmuggel und Umsatzsteuervergehen auf

Zoll deckt bei Kontrolle Uhrenschmuggel und Umsatzsteuervergehen auf

Ein besonders dreister Reisender ging den Kontrollbeamten des Hauptzollamts Singen am 11. Dezember 2019 am Grenzübergang Bietingen ins Netz:


"Doppelter Betrug


Zoll deckt bei Kontrolle Uhrenschmuggel und Umsatzsteuervergehen auf
Ein besonders dreister Reisender ging den Zöllnern des Hauptzollamts Singen am 11. Dezember 2019 am Grenzübergang Bietingen ins Netz. 

Der Mann wollte sich für eine zuvor aus China eingeschmuggelte Uhr mit einer falschen Rechnung auch noch die Mehrwertsteuer erstatten lassen.
Zunächst schien es für die Beamten eine Routineabfertigung zu werden: 
Ein 34-jähriger Mann legte am Zollamt Bietingen sechs Ausfuhrscheine vor, um sich von den Zöllnern für die Erstattung der Mehrwertsteuer die Ausfuhr der Waren bestätigen zu lassen. 

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Ermittler jedoch fest, dass der chinesische Staatsangehörige von den angemeldeten Waren lediglich eine Armbanduhr mit sich führte. Auf Nachfrage gab der Mann an, dass sich die restlichen Waren noch in Deutschland befinden würden. 
Da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, nahmen die Zöllner den Mann genauer unter die Lupe.

Wie berechtigt dieses Bauchgefühl war, zeigte sich, als sie die Uhr einer namhaften Schweizer Manufaktur und die angeblich dazugehörende Rechnung genauer unter die Lupe nahmen. Die Zöllner stellten dabei fest, dass die Uhr einen weit höheren Wert haben musste, als auf der Rechnung eines Esslinger Juweliers ausgewiesen war. 

Damit konfrontiert gab der Mann an, die Originalrechnung der Uhr verloren zu haben. 
Doch auch diese Aussage wurde von den Zöllnern widerlegt, als sie im Gepäck des Mannes die Originalrechnung aus China in Höhe von über 10.000 Euro fanden. 

Da der wertvolle Zeitmesser in Deutschland verbleiben sollte, wurde gegen den 34-Jährigen wegen des Nichtanmeldens der eingeführten Uhr und wegen des Nichtmitführens der zur Ausfuhr angemeldeten Waren ein Strafverfahren eingeleitet. 

Die Einfuhrabgaben sowie die Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe belaufen sich auf insgesamt fast 4.500 Euro."

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