Kontrollbeamte der deutschen und schweizerischen Behörden kontrollierten gemeinsam an der deutsch-schweizerischen Grenze die Verbote und Beschränkungen des Abfallrechts:
"Abfalltransport im Fokus
Deutsche und schweizerische Behörden kontrollieren Abfälle an Grenzübergängen zur Schweiz
Für den Bereich des Hauptzollamts Lörrach konzentrierten sich die Maßnahmen an einem Kontrolltag auf Einfuhren über die beiden Autobahnzollämter Weil am Rhein- und Rheinfelden-Autobahn. Insgesamt 32 aus der Schweiz einfahrende Lkws wurden hier den Kontrollen durch die anwesenden Kontrollbehörden zugeführt.
Deren Ladung bestand unter anderem aus Altpapier, Tonerkartuschen, Schredderholz, Bruchglas, Altreifen und verschiedensten Rückständen aus der Metallverarbeitungsindustrie.
Die eingesetzten Kontrollteams überprüften die von den Lkw-Fahrern mitgeführten Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit und richteten ihr Augenmerk auch auf die Transportsicherheit.
In 18 Fällen ergaben sich Beanstandungen, bei denen es sich jedoch überwiegend um formale Verstöße in der Form handelte, dass vorgeschriebene Unterlagen nicht vollständig oder überhaupt nicht mitgeführt wurden oder die Fahrzeuge unzureichend als Abfalltransporte gekennzeichnet waren.
Geregelt wird die Ein- und Ausfuhr von Abfällen innerhalb der EU-Staaten durch europäische Verordnungen, ergänzt durch nationale Bestimmungen.
Schwerpunktaktionen mit solch umfangreicher Beteiligung stellen eine Ausnahme dar. Im Alltagsgeschäft überwachen Zöllnerinnen und Zöllner den Im- und Export von Abfällen anhand der mitgeführten Dokumente. Hinter der Grenze übernehmen dann in Baden-Württemberg Bedienstete des Bundesamts für Güterverkehr sowie der Polizei diese Aufgabe.
Bei Auffälligkeiten verständigen sie die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg.
Diese ist die für Baden-Württemberg zuständige Behörde für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen von und nach Baden-Württemberg und der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung.
Der illegale Handel mit Abfällen blüht, an der Spitze jener mit Elektro(nik)abfällen.
Das Hauptmotiv für den nicht regel- oder gesetzeskonformen Umgang mit Abfällen besteht unter anderem darin, die hohen Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu vermeiden und der Möglichkeit, in einem Umfeld mit relativ wenig Risiko und hohen finanziellen Gewinnen zu agieren. Daher werden die Zollbehörden vor Ort ihre Kontrollen der Abfalltransporte gemeinsam mit den anderen beteiligten Behörden fortsetzen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/y89_abfalltransport.html"
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