Montag, 23. Dezember 2019

BMF: Überarbeitung der Aufstiegsrichtlinie für das BZSt und das ITZBund

BMF: Überarbeitung der Aufstiegsrichtlinie für das BZSt und das ITZBund

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Hauptpersonalrat (HPR) beim BMF folgende Themen besprochen:


"Überarbeitung der Aufstiegsrichtlinie für das BZSt und das ITZBund

Die Aufstiegsrichtlinie für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist überarbeitet worden. 
Der Hauptpersonalrat hat dieser überarbeiteten Richtlinie in seiner Dezember-Sitzung 2019 zugestimmt. Aus Sicht der Berichterstatter des HPR, Kollegen Krämer, Schmitt und Pawlak (alle BDZ) wurden alle relevanten Änderungen seitens des BMF in die Richtlinie eingepflegt. 
Dies sind insbesondere die Aufnahme des Aufstiegs vom einfachen in den mittleren Dienst, die Reduzierung der Klausuren im Auswahlverfahren von zwei auf eine Klausur und demzufolge auch die Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Teil zu je 50%. Somit wurden alle Kernforderungen des HPR erfüllt. Durch die erneute Überarbeitung der Richtlinie wird die Evaluierung dieser Richtlinie dann auch erst ein Jahr später durchgeführt werden."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 12/2019, S. 1, 
URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191219_HPR.pdf


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