Shisha-Bars von Polizei, Zoll und Ordnungsamt kontrolliert
Polizei, Zoll und Ordnungsamt der Stadt Köln haben am 18. und 19. Dezember 2019 in einer gemeinsamen Aktion sieben Shisha-Bars und ein Restaurant im Kölner Stadtgebiet kontrolliert:"Shisha-Bars von Polizei, Zoll und Ordnungsamt kontrolliert
Bei zweitägiger gemeinsamen Kontrollaktion erneut zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet
Bei den Kontrollen waren insgesamt etwa drei Dutzend Polizeikräfte, 16 Zöllnerinnen und Zöllner sowie vier städtische Einsatzkräfte im Einsatz.
Der Zoll stellte insgesamt knapp 170 Dosen Shisha-Tabak sicher.
"In fünf Shisha-Bars haben wir wieder unversteuerten Tabak gefunden und sichergestellt", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
In allen Fällen wurden noch vor Ort entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Barbetreiber eingeleitet.
"Unter den 19 angetroffenen und zu ihrer Beschäftigung befragten Personen befanden sich zwei Männer ohne erforderliche Arbeitserlaubnis. Gegen sie und ihre Arbeitgeber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet", so der Zollsprecher weiter.
Bei vier weiteren Arbeitnehmern ergaben sich Hinweise darauf, dass sie nicht zur Sozialversicherung gemeldet sind.
Polizisten überprüften insgesamt 43 Personen und 20 Autos. In sechs Fällen leiteten sie Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein und erhoben zwei Verwarngelder.
Der Ordnungsdienst hat bei den Kontrollen in drei Betrieben Verstöße ermittelt. Insbesondere der Nichtraucherschutz sowie der Jugendschutz standen im Fokus der Ermittlungen.
So wurden insgesamt 17 Personen vor Ort verwarnt, weil sie innerhalb geschlossener Räumlichkeiten rauchten.
Sie mussten jeweils ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zahlen.
Des Weiteren erwartet den Gaststättenbetreiber hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rauchende Jugendliche unter 18 Jahren wurden erfreulicherweise nicht angetroffen.
Weitere Verstöße betrafen unerlaubten Alkoholausschank, den Aushang eines alten Jugendschutzgesetzes und ein fehlendes Nichtraucherschild sowie ein illegales Wettspielgerät. Im Fall des unerlaubten Alkoholausschanks und des illegalen Wettspielgeräts wird die Gewerbeabteilung eingeschaltet."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z04_kontrolle_shisha_bars.html
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