BDZ: Hamburg vor Einführung der Eilzuständigkeit - Innenausschuss empfiehlt Annahme des Gesetzentwurfs
Die Hamburgische Bürgerschaft hatte den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (Drs. 21/19706) in erster Lesung an den Innenausschuss verwiesen.
Der Innenausschuss hat nun am 19.11.2019 mit der Drs. 21/19055 die folgende Empfehlung an die Hamburgische Bürgerschaft ausgesprochen:
"Der Innenausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mehrheitlich mit den Stimmen der Abgeordneten der SPD, CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und der FDP bei Enthaltung des AfD-Abgeordneten, den Antrag aus der Drs. 21/17906 mit nachfolgend aufgeführten Änderungen anzunehmen: [keine Änderungen am § 30a HSOG-E]".
Damit kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs und damit die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Hamburg vorgenommen werden...
Wir werden weiter berichten.
(Text: Carsten Weerth)
BDZ wirkt!
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