Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion (GZD) teilt mit, dass das folgende Thema mit der GZD gemeinsam erörtert worden ist:
"Konzept zur Evaluierung der dislozierten Standorte der FIU
Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung mit dem Leiter der FIU, AD Schulte, informierte sich das Gremium über das Konzept zur Evaluierung der dislozierten Standorte der FIU. Die Verwaltung steht unter starkem Druck, die Funktionsfähigkeit der Financial Intelligence Unit (FIU) unter Beweis zu stellen.
Die Einheit wird derzeit von zahlreichen Geschäftsaushilfen unterstützt; der Großteil davon ist bei den dislozierten Standorten eingesetzt.
Dort werden einfache Verfahren bearbeitet, Vorarbeiten werden erledigt und man arbeitet daran, die Meldequalität der Daten zu verbessern, die oft nicht optimal ist.
Viele der abgeordneten Kolleginnen und Kollegen wollen wieder zurück an ihre Stammdienststellen, wo ihre Arbeitskraft ebenfalls dringend gebraucht wird.
Von der teilweise sehr beengten Unterbringungssituation ganz zu schweigen.
Herr Schulte sieht einen weiter wachsenden Aufgabenberg für seine Einrichtung. Zusätzlich zu den Finanzdienstleistern sollen künftig die Handeltreibenden stärker sensibilisiert werden für die Belange der Verfolgung von Geldwäsche; als Beispiel führte er Immobilienmakler an.
Dabei ist es stets das Ziel der FIU die wirtschaftlich tatsächlich Berechtigten zu finden. Sie folgt dabei dem investigativen Ansatz, einen Anfangsverdacht zu untersuchen, bevor der Vorgang an die zuständigen Verfolgungsbehörden abgegeben wird.
Man setzt große Erwartungen in eine KI-unterstützte Software, die zum Jahresende eingeführt werden soll. Diese wird dabei helfen, die jährlich eingehenden 100.000 Vorgänge vorzusortieren; man hofft, ca. 2/3 davon automatisiert erledigen zu können. Die neue Liegenschaft für die Unterbringung der Zentrale der FIU im Raum Köln soll 2022 bezogen werden; sie ist für 475 Beschäftigte ausgelegt.
Ab der zweiten Jahreshälfte 2020 wird man prüfen, wie viele Geschäftsaushilfen bei den dislozierten Standorten dann noch benötigt werden. Dabei wird in die Überlegungen die allgemeine Situation bei den Dienststellen einbezogen, aber auch welche
Tätigkeiten dort konkret erledigt werden.
Herr Schulte rechnet nicht damit, dass in den kommenden Monaten bereits mit einer Rückführung begonnen werden kann, auch noch nicht gleich im Juni 2020.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind derzeit in der Diskussion im politischen Bereich. Es ist damit zu rechnen, dass der anerkannte Personalbedarf erhöht werden wird; sollten zusätzliche Registrierungspflichten beschlossen werden, würden wohl weitere 80 AK hinzukommen.
Wir gehen davon aus, dass in Folge der Ermittlungsergebnisse der FIU auch in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Finanzermittlungen bei den Zollfahndungsämtern mehr Personal benötigt werden wird.
Die dislozierten Standorte Plauen, Stralsund und Frankfurt/Oder sind im Gegensatz zu den anderen Standorten durchaus gewillt und in der Lage auch längerfristig Aufgaben für die FIU zu erbringen. Die BDZ-Fraktion unterstützt diesen Ansatz.
Wir bezweifeln, ob es gelingen wird, im Raum Köln langfristig genügend Personal zu requirieren. Man täte gut daran, die genannten Standorte weiter aufzustocken und auf Dauer einzurichten, um das gegen seinen Willen abgeordnete Personal bei den anderen dislozierten Standorten wieder abgeben zu können.
Bearbeiter: Krieger."
Quelle: BDZ, BPR-Info 11/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/191127_BPR.pdf
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