Sonntag, 2. Februar 2020

Zoll: Neuerungen in der Postabfertigung ab 1.2.2020 (Abfertigung von zu Hause)

Zoll: Neuerungen in der Postabfertigung ab 1.2.2020 (Abfertigung von zu Hause)

Die Generalzolldirektion (GZD) informiert über Neuerungen bei der Postabfertgiung ab 1.2.2020 (Abfertigung von zu Hause):

"Meine Sendung liegt beim Zollamt - was ist zu tun?

Postsendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, werden normalerweise an ein Zollamt weitergeleitet, wenn Angaben fehlen oder möglicherweise unvollständig oder fehlerhaft sind.
Die Deutsche Post AG informiert Sie, wenn Ihnen eine Sendung nicht zugestellt werden konnte, weil weitere Fragen zu klären sind. In dem Benachrichtigungsschreiben finden Sie wichtige Hinweise zu den weiteren Schritten und bei welchem Zollamt und für welchen Zeitraum Ihre Sendung lagert.
Bitte melden Sie sich kurzfristig bei dem Zollamt, das im Benachrichtigungsschreiben angegebenen ist!
Briefsendungen werden 7 Tage und Pakete 14 Tage bei den Zollämtern gelagert und danach an den Versender zurückgeschickt.
Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig - ab einer Lagerdauer von 10 Tagen werden Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 Euro erhoben.
Briefsendungen umfassen Briefe, Päckchen und Wurfsendungen bis zu einem Gewicht von bis zu 2 Kilogramm. Diese Sendungen können Waren wie zum Beispiel Kinderkleidung, Schuhe oder Smartphones beinhalten.
Ein Hinweis, ob es sich bei Ihrer Sendung um einen Brief oder um ein Paket handelt, können Sie dem Kundenanschreiben der Deutschen Post AG entnehmen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen nun zur Wahl:

1. Abholung der Sendung beim Zollamt

Sie können die Sendung entweder selbst beim Zollamt abholen oder einen Vertreter bitten, die Sendung für Sie abzuholen.
Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen zum Zollamt mit:

  • das Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG
  • Ausdrucke der fehlenden Unterlagen
    Geeignete Unterlagen sind z.B. die Handelsrechnung oder ein Zahlungsnachweis (Paypal Beleg oder ähnliches). Aus den Unterlagen muss sich der vollständige Kaufpreis der Ware einschließlich des Portos klar ergeben. Bei Besonderheiten bringen Sie bitte die weiteren Nachweise mit, zum Beispiel, wenn die Sendung nach einer Reparatur im Ausland zurück geschickt wird oder wenn es sich um ein Geschenk handelt.
  • eine unterschriebene Vollmacht
    Eine unterschriebene, formlose Vollmacht ist dann erforderlich, wenn ein Vertreter die Zollanmeldung im Namen des Empfängers abgibt, das heißt, dass der Empfänger Zollschuldner und Anmelder wird. Wenn der Vertreter die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt, das heißt selbst Zollschuldner und Anmelder wird, ist keine Vollmacht erforderlich.
  • eine schriftliche Zollanmeldung, die Registriernummer der elektronischen Zollanmeldung oder einen unterschriebenen Ausdruck der Internetzollanmeldung
    Bei einem Wert von mehr als 1.000 Euro ist eine förmliche Zollanmeldung erforderlich.
Ausführliche Informationen zu den Formen der Zollanmeldung erhalten Sie im Bereich "Unternehmen" bei den Fachthemen in der Rubrik "Zölle" unter dem Punkt "Zollanmeldung".
Zollanmeldung
Wenn die Sendung an das Zollamt weitergeleitet wurde, weil Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, gelten Sonderregelungen.

2. Postabfertigung von zu Hause

Ab dem 1. Februar 2020 können zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden.
Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung, sofern Sie Ihre Sendung nicht wie gewohnt beim Zollamt abholen möchten.
Allgemeine Dienststellensuche
Nach Kontaktaufnahme mit Ihrem Zollamt erhalten Sie eine Erklärung, die Sie mit den erforderlichen Ausdrucken der fehlenden Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung beim Zollamt diesem zusenden können. Die Lagerdauer beträgt bei Briefsendung 7 Tage und bei Paketsendung 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl Sie von der Deutschen Post AG noch keine Benachrichtigung erhalten haben.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab.
Nach erfolgter Abfertigung unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.

3. "Nachträgliche Postverzollung" - Vertretung durch die Deutsche Post AG

Die Deutsche Post AG bietet als Serviceleistung die "nachträgliche Postverzollung" an. Wenn Sie nicht persönlich zum Zollamt kommen können, vertritt Sie die Deutsche Post AG bei der zollrechtlichen Abfertigung Ihrer Postsendung. Die Servicegebühr in Höhe von 28,50 Euro wird zusätzlich zu den eventuell anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) erhoben
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und die weiteren Unterlagen an das Zollamt. Das Antragsformular wird Ihnen zusammen mit dem Benachrichtigungsschreiben zugeschickt.
Das Zollamt wird die Sendung dann der Deutschen Post AG zur Verzollung bei einer Zentralstelle übergeben. Bitte berücksichtigen Sie eine entsprechende Transport- und Bearbeitungszeit.
Die Vertretung durch die Deutsche Post AG ist nicht möglich, wenn die Sendung Waren enthält, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, z.B. Medikamente oder gefälschte Waren.


4. Verweigerung der Annahme der Sendung, Rücksendung an den Versender

Bitte teilen Sie der Deutschen Post AG oder dem Zollamt kurzfristig mit, wenn Sie die Annahme der Sendung verweigern möchten."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0075_sendung_liegt_beim_zoll.html

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